Geschrieben von susse15 am 21.08.2016, 10:08 Uhr |
Frage :Resturlaub
Hallo.Mein Mann hatte jetzt ein Jahr Elternzeit und muss nächste Woche wieder arbeiten.. Wie ist das mit den Urlaubstagen geregelt? Hat er noch Anspruch auf die Urlaubstage während der Elternzeit.. Falls ja, dann müsste er wie jedes Jahr seine 28 Urlaub sagen haben plus die Tage von August 2015 - Dezember 2015?
Re: Frage :Resturlaub
Antwort von LadyFLo am 21.08.2016, 10:20 Uhr
ne die verfallen glaub ich- as sagt google dazu müsstest da as finden oer bei der elterngelsstelle mal anrufen- die wissen swas idr
Re: Frage :Resturlaub
Antwort von Kiinmi am 21.08.2016, 10:22 Uhr
Sehr sicher nein. Das wäre ja unfair. Also bei frauen ist es so, dass sie für die zeit eines Beschäftigungsverbotes und des Mutterschutzes Anspruch haben, aber nicht die elternzeit. Also für dieses jahr hat er ca 10 Tage. Von letztem Jahr nur noch was, wenn von jan-aug noch tage übrig waren.
Re: Frage :Resturlaub
Antwort von Sternschnuppe 84 am 21.08.2016, 10:24 Uhr
Während der Elternzeit hat man keinen Urlaubsanspruch.
Sonst hätte jemand der ein jahr in Elternzeit ist erstmal noch Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub ;-)
Urlaubsanspruch hat man nur während Mutterschutz und bv
Re: Frage :Resturlaub
Antwort von 1plus1gleich3? am 21.08.2016, 10:26 Uhr
Während Elternzeit hat er keinen Urlaubsanspruch. Bekommt für dieses Jahr den Urlaub auch nur anteilig (grob gerechnet ca 10 Tage).
Re: Frage :Resturlaub
Antwort von Tiffy_78 am 21.08.2016, 22:26 Uhr
Während der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch. Für 2015 und 2016 gilt anteilig der Anspruch ohne die Zeit der EZ.
Wenn er noch alten Anspruch aus 2015 hat, sollte dieser noch bestehen.