Geschrieben von Kiinmi am 21.08.2016, 10:22 Uhr |
Frage :Resturlaub
Sehr sicher nein. Das wäre ja unfair. Also bei frauen ist es so, dass sie für die zeit eines Beschäftigungsverbotes und des Mutterschutzes Anspruch haben, aber nicht die elternzeit. Also für dieses jahr hat er ca 10 Tage. Von letztem Jahr nur noch was, wenn von jan-aug noch tage übrig waren.
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- Frage :Resturlaub - susse15 21.08.16, 10:08
- Re: Frage :Resturlaub - LadyFLo 21.08.16, 10:20
- Re: Frage :Resturlaub - Kiinmi 21.08.16, 10:22
- Re: Frage :Resturlaub - Sternschnuppe 84 21.08.16, 10:24
- Re: Frage :Resturlaub - 1plus1gleich3? 21.08.16, 10:26
- Re: Frage :Resturlaub - Tiffy_78 21.08.16, 22:26
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