August 2015 Mamis

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Geschrieben von Kiinmi am 21.08.2016, 10:22 Uhr

Frage :Resturlaub

Sehr sicher nein. Das wäre ja unfair. Also bei frauen ist es so, dass sie für die zeit eines Beschäftigungsverbotes und des Mutterschutzes Anspruch haben, aber nicht die elternzeit. Also für dieses jahr hat er ca 10 Tage. Von letztem Jahr nur noch was, wenn von jan-aug noch tage übrig waren.

 
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