Geschrieben von HeyDu! am 10.04.2019, 12:22 Uhr |
Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit
"Ansonsten bekomme ich vom AG erst mit Elterngeldantrag bescheid."
Der AG hat übrigens i.d.R. mit dem Elterngeldantrag nichts zu tun....
Mein AG ist gleichzeitig die Behörde die das Elterngeld zahlt, ist aber ja eher eine Seltenheit und Personalamt und Elterngeldstelle korrespondieren auch nicht miteinander.
Du meinst bestimmt die Elternzeitmeldung? Nenne es bitte nie ANTRAG auf Elternzeit. Manche AGs sind unwissend und glauben dann bei dem Wort Antrag ein Mitspracherecht zu haben. Führt zu unnötigen Diskussionen. AGs haben kein Mitspracherecht. Wichtig ist nur zu wissen, die erste Elternzeitmeldung ist verbindlich! Nachträgliche Änderungen bedürfen dann tatsächlich der Genehmigung des AG. Außer man meldet 2 Jahre EZ, dann kann er gegen das 3. Jahr nix sagen ;-)
Hoffe es ist verständlich...?
Die Kürzung vom Urlaub um 1/12 wird der AG also vermutlich nach deiner Elternzeitmeldung mitteilen :-)
- Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit - Spätsommer 10.04.19, 7:59
- Re: Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit - Peggy.Neidel, 19. SSW 10.04.19, 9:03
- Re: Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit - LittleT, 18. SSW 10.04.19, 9:10
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- Sicher? - Khaleesi90, 18. SSW 10.04.19, 13:20
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