Geschrieben von Spätsommer am 10.04.2019, 11:59 Uhr |
Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit
Ich bin im BV.
Von den 30 Tagen dieses Jahr habe ich keinen Urlaub verbraucht.
Stehen mir nach der Elternzeit die vollen 30 Tage aus diesem Jahr zu? oder nur bis zum Mutterschutz? Oder an EZ dann diese verkürzten?Diese Gesetzestexte verstehe ich immer nur halb so gut wie du.
Mein Mutterschutz müsste so sein:
Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Montag, 12. August 2019
Ende der Schutzfrist nach der Geburt: Montag, 18. November 2019
Wenn du da jetzt ne Aussage treffen könntest wäre das ja super. Ansonsten bekommen ich vom AG erst mit Elterngeldantrag Bescheid.
- Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit - Spätsommer 10.04.19, 7:59
- Re: Finanzielle Absicherung während der 2-3 Jahre Elternzeit - Peggy.Neidel, 19. SSW 10.04.19, 9:03
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