Geschrieben von Picoletta, 35. SSW am 01.01.2011, 19:17 Uhr |
Erziehungsgeld oder Eltterngeld ...
Ab wann beantragt man den was ? und wo ? ich habe da gar keine ahnung von ... werde ja nachher wieder auf teilzeit arbeiten gehen , dann steht einem das ja zu oder ? ach mich verwirren diese ganzen behörden gänge jetzt schon ...
Re: Erziehungsgeld oder Eltterngeld ...
Antwort von Leon0209 am 01.01.2011, 19:38 Uhr
Kannst Du ab Geburt beantragen. Gebe mal im Internet Elterngeldantrag und dein Bundesland ein. Bei uns in Hessen ist es das Hessische Versorgungsamt. Den Antrag kannst du aber erst fertig machen, wenn der Wurm da ist. Die brauchen nämlich Name, Geb. Datum und die Geburtsbescheinigung dafür.
LG Andrea
Re: Erziehungsgeld oder Eltterngeld ...
Antwort von alisa05, 36. SSW am 02.01.2011, 9:11 Uhr
Mutterschaftsgeld mit dem Bescheinigung vom FA an der KK (ca. 7 Wochen vor ET)
Kindergeld (erst nach der Entbindung), Arbeitsamt/Arbeitskasse
Elterngeld (erst nach der Enbindung), Rathaus/Bürgerbüro
ich hoffe die Infos sind richtig
LG