Juli 2018 Mamis

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Geschrieben von JuliaJuli am 03.02.2019, 17:41 Uhr

Elterngeld

Hey Mädels
Hoffe euch geht es allen
Hab da mal ne Frage die mich interessiert und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Frage
Wie lange muss man arbeiten gehen um wieder volles Eltern Geld zu bekommen.
Bin jets noch in elternzeit und wir haben uns überlegt jets wieder schwanger zu werden.
Oder bekomme ich nur das mindeste von ca. 300 Euro elternzeit.

Danke im vorraus

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Ivelchen am 03.02.2019, 18:32 Uhr

Hallo mir wurde es so erklärt .
Wirst du in den ersten 12 Monaten der Elternzeit schwanger ,wird dein geld von vorher zur Berechnung genommen.heißt du bekommst das gleiche Elterngeld wie bisher.ich hatte beim ersten Kind das Elterngeld auf zwei Jahre geteilt und wurde im vorletzten Monat des zweiten Jahrs schwanger nun bekomme ich nur das Mindestelterngeld von 300€.hätte ich in meiner Schwangerschaft gearbeitet hätten wenigstens diese Monate zur Berechnung mitgezählt,aber mein Arbeitgeber hat mein Vertrag nicht verlängert.so das ich als arbeitslos in der Schwangerschaft gezählt habe und diese Zeit wird mit 0 angerechnet.

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Re: Elterngeld

Antwort von JuliaJuli am 03.02.2019, 19:02 Uhr

Ok ich glaube ich habe es verstanden
Also mein Sohn kam am 04.07.18 zur Welt und wen ich jets schwanger werden würde würde mein Kind am Oktober kommen und dan würde ich nur noch das mindeste bekommen und nicht das ganze Eltern Geld. Weil es dan keine 12 Monate sind sondern 15 Monate. Ist das so korrekt.
Und würde ich dan eigendlich auch Mutterschutz Geld bekommen vom arbeitsgeber
Also die 13 Euro Krankenkasse pro Tag
Und der Rest vom arbeitsgeber pro Tag.

Danke im vorraus

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Re: Elterngeld

Antwort von Fusssel am 03.02.2019, 20:40 Uhr

Du könntest mit deinem Arbeitgeber vereinbaren die EElterzeit aufzuheben und je nach dem was du für einen Beruf hast ins BV gehen....

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Re: Elterngeld

Antwort von sanne87 am 03.02.2019, 22:26 Uhr

12 Monate ;-) da kannst dann aber schon schwanger werden. Also unschwanger so drei, vier Monate arbeiten.

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Re: Elterngeld

Antwort von Ivelchen am 04.02.2019, 16:43 Uhr

Wenn du nicht aus der ersten elternzeit in dein Job zurück kommst gibt es wo den Arbeitgeber Anteil nicht zum Mutterschutz,das Geld von der Krankenkasse bekommst du wo aber trotzdem. Es zählen die letzten 12 Monate vor Geburt. Ich glaube also das 10.2018-03.2019 bei dir berechnet wird aber 04.2019- 10.2019 als null zählen würden.ich bin mir allerdings nicht zu 100% sicher .

Ich habe die ersten zwei SS Monate noch gearbeitet die wurden bei mir gezählt danach war ich ja arbeitslos.allerdings hat mir das nichts genützt da ich die ersten zwei Monate nach Geburt ja Mutterschutz geld bekommen habe und man nur eins beziehen kann ,somit sind meine zwei Monate die ich Lohn bekommen habe genau entfallen. Heißt dir würden 10.2018/11.2018 nicht gezählt und du hättest dann zur Berechnung nur 12.2018-03.2019

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