September 2018 Mamis

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Geschrieben von Nenilein am 09.12.2017, 11:28 Uhr

Elterngeld

Angenommen wir bekommen ein September Kind. Dann müsste ich fürs Elterngeld ja Gehaltsnachweise von August 16 bis August 17 einreichen.
August 16 hab ich aber noch Elterngeld für meinen Sohn bekommen.
Wäre das dann ein Nullermonat oder zählt das erhaltene Elterngeld auch mit in die neue Berechnung?

Nur so Interessehalber, falls es klappt...
Habe jetzt eh schon überlegt, ob wir nicht doch noch nen Monat warten und es wirklich erst auf ein Oktober Baby ankommen lassen. Wobei ich dann auch nen Nullermonat hätte, weil mein Arbeitsvertrag Ende August ausläuft.

Ach, ich bin gerade einfach genervt

 
14 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von r. am 09.12.2017, 13:17 Uhr

meiner information nach werden elternmonate weggerechnet. also weder mit 0, noch mit deinem elterngeldbetrag gerechnet. es wird dann der eine monat von vor deinem vorherigen kind genommen zur berechnung. ich bin mir ziemlich sicher, aber wenn es jetzt für dich davon abhängt zu verschieben, ruf nochmal die ortsansässige elterngeldstelle an und verlass dich nicht auf meine aussage ;-)

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Re: Elterngeld

Antwort von Alex0407 am 09.12.2017, 14:32 Uhr

Huhu,

wenn es jetzt bei euch klappt bekommst du ja erst September 2018 das Kind und soviel ich weiß werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt gerechnet

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Re: Elterngeld

Antwort von Dolcevita88 am 09.12.2017, 17:02 Uhr

Huhuu, Ich warte noch auf den augustbus lese aber schonmal mit.

Meine söhne sind 21 monate auseinander. Und hatte somit 3 monate noch elterngeld bekommen in den letzten 12 monaten.
Bei mir wurden die letzten 3 monatsgehälter vor der ersten schwangerschaft angerechnet. Plus 75 euro geschwister bonus weil sie unter 3 sind.
Hoffe ich konnte dir helfen

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Re: Elterngeld

Antwort von Nenilein am 09.12.2017, 17:04 Uhr

Genau, also August 16 bis August 17. Den August 16 hatte ich aber eben noch Elterngeld, kein Gehalt.

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Re: Elterngeld

Antwort von Nenilein am 09.12.2017, 17:09 Uhr

Also wenn mein Sohn August 16 geboren ist (da musste ich ja juli 15 bis juli 16 abgeben) dann müsste ich den einen Monat quasi von vor seiner Geburt angeben? Also auch Juli 15?

Irgendwie bin ich zu blöd für die ganze Sache. Wird sich schon irgendwie ergeben, oder? Was das betrifft hab ich einfach immer Angst vor finanziellen Lücken die vielleicht entstehen, weil ich nicht rechtzeitig nachgedacht hab oder sowas...

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Re: Elterngeld

Antwort von Nicky279 am 09.12.2017, 19:15 Uhr

Darüber hab ich mir auch schon Gedanken gemacht.allerdings bin ich 1,5 Jahre zu Hause.wäre ja toll wenn die monate vor der Elternzeit dazu gerechnet werden.

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Re: Elterngeld

Antwort von Nenilein am 09.12.2017, 19:32 Uhr

Ich versuche es jetzt einfach auf mich zu kommen zu lassen.
Wird sich dann ja früher oder später klären und ich hoffe einfach mal dass wir dann nicht allzu schlecht rauskommen

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Re: Elterngeld

Antwort von Dolcevita88 am 09.12.2017, 20:58 Uhr

Nein du gibst einfach an das du da elterngeld bezogen hast, die unterlagen vom ersten kind haben die und rechnen das dann schon aus. So war das bei mir.

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Re: Elterngeld

Antwort von r. am 09.12.2017, 21:04 Uhr

nicky ganz so ist es nicht. meines wissens nach werden hoechstens 12 (falls du basis EG hattest) oder 14 bei EG+ gestrichen. wenn du also 3 jahre elternzeit hattest und nichts verdient hast, bekommst du nur den hoechstsatz. sprich, wenn du 1,5 jahre zuhause warst ohne verdienst und EG+ hattest, dann werden dir 4 monate mit 0 euro berechnet und der rest von vorher.
ich bin da aber auch nicht 100% sicher. aber so ist mein informationsstand.

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Re: Elterngeld

Antwort von Alex0407 am 10.12.2017, 9:19 Uhr

Nein ich denke es ist anderst, wäre doch dann August 17 bis August 18, wenn du September 18 das Kind bekommst, die zwölf Monate vor Geburt???

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Alex

Antwort von Nenilein am 10.12.2017, 11:28 Uhr

Ja klar, hab mich mit den Zahlen vertan.
August 17 hatte ich natürlich auch noch Elterngeld. Ich meine 17, nicht 16.
Da sieht man mal wie das Ganze mich durcheinander bringt

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Re: Elterngeld

Antwort von Steffi.88, Xx. SSW am 15.12.2017, 22:57 Uhr

Hallo,

ich schleich mich mal aus dem September 2017 ein und bin auch etwas spät dran mit meiner Antwort.

Möchte jedoch noch darauf hinweisen, dass du den Mutterschutz vergessen hast. Solltest du also ein Septemberbaby bekommen, gehst du ja im August (evtl auch schon im Juli) in Mutterschutz und diese Monate zählen ja nicht zum Elterngeld dazu!

Also müsstest du rein theoretisch die Lohnzettel von Juli 17 - Juli 18 einreichen, wenn du im August in Mutterschutz gehst. Und wenn du in dieser Zeit ElternGeld bezogen hast, dann werden die entsprechenden Monate vor der letzten Schwangerschaft zur Berechnung hergenommen.

Ich hoffe, ich konnte helfen und drücke die Daumen, dass es schnell klappt bei euch!

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Re: Elterngeld

Antwort von Nenilein am 15.12.2017, 23:10 Uhr

Stimmt, danke!
Das heißt also effektiv hab ich quasi keinen Monat, der "nicht zählt" nur weil ich Elterngeld bezogen hab. Das heißt viel Verlust kann ich ja nicht haben, oder?

Gott sei dank hat man für das Elterngeld ja an sich bis zur Geburt Zeit. Also muss ich mich erst in relativ langer Zukunft kümmern und hab noch viel Zeit mich da genau kundig zu machen.

Wenn erst mal ein Kind unterwegs ist muss ich es eh nehmen wie es kommt, Elterngeld hin oder her. Vielleicht hör ich dann endlich mal auf zu denken

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Re: Elterngeld

Antwort von Steffi.88 am 16.12.2017, 20:41 Uhr

Wenn du jetzt so viel verdienst wie damals, solltest du keinen Verlust machen..

Und ich denke, dass das sowieso nicht planbar ist. Lass es lieber auf dich zukommen und mach dich nicht verrückt ,umso eher klappt es bestimmt auch. Zu Weihnachten ist jetzt doch eine super Zeit zum

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