Geschrieben von enanita am 17.08.2014, 22:02 Uhr |
Elterngeld und wieder arbeiten VOllzeit
Ich geh ab 1.9. und habe Elterngeld noch bis 9.9. beantragt. Da bekommt man so einen Wisch, den man vom AG ausfüllen lassen muss. Weiß noch nicht, was bei mir rumkommt.
Die 30h darfst du im Schnitt im Bezugsmonat nicht überschreiten. Das kommt also vor allem auf den Geburtstag im Verhältnis zum Kalendermonat an.
Wir haben einen Folgeantrag gestellt, weil mein Mann jetzt 2 Monate in Elternzeit ist und das hatten wir so erst nicht vorgesehen. Dabei haben wir meine Situation einfach beschrieben. Ich hatte aber auch vorher mal telefonisch nachgefragt.
- Elterngeld und wieder arbeiten VOllzeit - tschichen 17.08.14, 16:21
- Re: Elterngeld und wieder arbeiten VOllzeit - Stuff84 17.08.14, 19:58
- Re: Elterngeld und wieder arbeiten VOllzeit - enanita 17.08.14, 22:02