Geschrieben von miss_melli am 28.05.2021, 11:21 Uhr |
Elterngeld / Partnermonate
Lohnsteurrechtlich gilt nach den Richtlinien, dass das Geld dem Monat zuzurechnen wäre, in dem der Anspruch entsteht und nicht in dem die Zahlung erfolgt ist. Das heißt es würde ggf. doch vom EG abgezogen, obwohl das Gehalt später gezahlt wurde.
Schau da mal in die Richtlinien zum BEEG.
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- Elterngeld / Partnermonate - simsim 28.05.21, 9:10
- Re: Elterngeld / Partnermonate - wintermild 28.05.21, 9:35
- Re: Elterngeld / Partnermonate - miss_melli 28.05.21, 11:21
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