September 2011 Mamis

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Geschrieben von Rackerbande, 8. SSW am 11.02.2011, 20:52 Uhr

Bin sooooo traurig!!

Hey Mädels,
ich hatte heute echt einen S.......Tag gehabt. Mein Chef rief mich heute an ich solle mal bitte mit meinem Mann vorbeikommen. Wir also hin. Dann fing seine Frau an zu reden. BLA BLA BLA. Nun um es kurz zu machen ich wurde heute gekündigt. War dann nur am heulen und hoffe sehr das das meinem Krümel nicht geschadet hat. War nicht nur weinen sondern auch WUT und entsetzten. Nun ja bin total fertig.

 
13 Antworten:

Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von YxSonnenscheinYX am 11.02.2011, 20:58 Uhr

darf er dich den so einfach so kündigen obwohl du schwanger bist?

schwangere darf man doch nicht kündigen besonderea kündigungsschutz oder etwa nicht?

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von Rackerbande, 8. SSW am 11.02.2011, 21:00 Uhr

ja das gibt es eigentlich. Ich bin seit ende Oktober 10 da und warte seit dem auf meinen Vertrag. So nun haben Sie mich gekündigt, weil ich schwanger ist.Und ich glaube ich kann nichts machen, weil ich ja noch keinen Vertrag hatte.

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von yvi-lu, 8. SSW am 11.02.2011, 21:03 Uhr

ich glaube nicht das er dich einfach so kündigen darf. hat er es schon vorher von dir erfahren? wie hat er denn gekündigt?

hier mal ein link für dich:

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html

ich hoffe das hilft dir.

mein früherer AG hatte mich auch ein monat vor dem mutterschutz gekündigt (fristlos) und ich habe mir das nicht gefallen lassen. bin zu meinem anwalt und habe gegen ihn gewonnen. muss dazu sagen, das ich in dieser firma, unter solchen umständen nicht weiter gearbeitet hatte.

VG Yvi

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von elijasmama, 13. SSW am 11.02.2011, 21:04 Uhr

boah also des ist ja echt n starkes stück und das können die mit ihrem Gewissen vereinbaren??
also da fehlen mir die Worte...

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von Demdalya, 10. SSW am 11.02.2011, 21:06 Uhr

Hi,

sei dir nicht so sicher mit dem nix machen weil kein Vertrag. Du hast bestimmt Gehalt bekommen und es gibt da bild ich mir ein irgendeine Regel oder ein Gesetz, da müsstest du nen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Manchmal ist es praktisch nen Chef wie meinen zu haben, der oft mal von Gesetzen erzählt. Nur ich kann mir genaues so schlecht merken...

Lass dich nicht unterkriegen!

lg

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von Rackerbande, 8. SSW am 11.02.2011, 21:09 Uhr

ja nicht nur dir! Mir geht es echt richtig mies. Ich werde am Montag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht anrufen einen Termin machen und mich erkundigen was ich machen könnte. Ich wollte das eigentlich nicht auf mir sitzen lassen. Das schärfte ist da sagt die Chefin zu meinem Mann das ich gerne wieder kommen kann wenn das Baby dann da ist. Und sie können mir kein Vertrag geben, weil sie mich sonst bezahlen müssen auch wenn ich mal nicht da bin.

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von honey1984, 9. SSW am 11.02.2011, 21:31 Uhr

Oh man das tut mir echt leid für dich.Ich würde mal sagen das dein Chef echt ... ist. Aber ich denke auch das man in der Schwangerschaft nicht so einfach gekündigt werden darf.Ich drück dir auf jedenfall die Daumen das du was positives Monat von deinem Anwalt hörst.

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@rackerbande

Antwort von Dreami84, 12. SSW am 11.02.2011, 22:07 Uhr

Das ist ja mal echt sowas von fies. Als was hast du denn gearbeitet??
Aber ich würde auch an deiner Stelle mit einem Anwalt sprechen und hoffentlich kann der dir nur gutes sagen.
War echt baff sowas zulesen.

LG Dreami

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von Acedia, 10. SSW am 11.02.2011, 22:15 Uhr

Konnte mir nicht vorstellen dass für dich das Mutterschutzgesetz nicht greifen soll und hab danach gegoogelt. Antwort (zwar von 2007 aber sollte dennoch immer noch gültig sein): Es spielt keine Rolle, dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert. Da unstreitig sein dürfte, dass du für die Firma tätig bist, gleichzeitig steht fest, zu welchen Konditionen diese Tätigkeit erfolgt. Es gelten dann im Übrigen die gesetzlichen Regelungen bezüglich Kündigungsschutz, Urlaub etc. Gegebenenfalls existiert darüber hinaus ein für das Unternehmen geltender Tarifvertrag, so dass sich auch hieraus weitere Regelungen ergeben. Konsequenz aus der Mitteilung der Schwangerschaft ist, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde nach § 9 des Mutterschutzgesetzes möglich ist.

Das ist genau das was mir aus meiner Ausbildung und meinem Studium noch im Ohr war. Würde deshalb behaupten dass ein eventueller Prozess eindeutig zu deinen Gunsten ausgehen wird. Also Kopf hoch

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von Acedia, 10. SSW am 11.02.2011, 22:25 Uhr

Soll keine Rechtsberatung oder sowas darstellen das darf ich nämlich nicht.
Aber so als kleine Zusammenfassung nochmal von oben:

1. mündlicher Arbeitsvertrag gilt wie ein schriftlicher
2. unbefristet da befristete Arbeitsverträge schriftlich sein müssen
3. nachweisen dass du das gearbeitet hast kannst du durch die Kontoauszüge weil du Geld bekommen hast oder durch andere Mitarbeiter
4. deshalb gilt für dich wie für alle anderen Kündigungsschutz

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Viele Fragen:

Antwort von AllisonCameron, 12. SSW am 12.02.2011, 10:03 Uhr

1. Wieso hast Du keinen Arbeitsvertrag?
2. Warst Du versichert?
3. Wieso arbeitest Du ohne Arbeitsvertrag?

Um ehrlich zu sein, mache ich Dir da nicht viel Hoffnung ohne Vertrag sehe ich da schwarz, so leid mir das für Dich tut.

Gruß

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Re: Bin sooooo traurig!!

Antwort von Puchie, 8. SSW am 12.02.2011, 11:30 Uhr

Schreck lass nach ... Ich habe, als ich die Überschrift gelesen haben, gedacht, dass was mit deinem Krümel ist...

Ich würde auch zu einem Anwalt gehen, allerdings schätze ich die Chancen auf Erfolg auch eher gering ein.

Mensch, was gibt´s für Arschlöcher-Chefs auf diesem Planeten !

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Du bist unkündbar!!!

Antwort von fischli am 12.02.2011, 19:40 Uhr

und dein chef weiß das und versucht dich ins offene messer laufen zu lassen.lass es nicht zu.
rede mit deiner fä und lass dir eine bescheinigung geben über die ss und schreibe deinem chef das du einen besonderen kündigungsschutz genießt als schwangere und dass mündliche arbeitsverträge gültig sind und dass die kündigung somit unwirksam ist.
immerhin bist du tgl auf arbeit gegangen und er hat dir geld gezahlt dafür,also lass es nicht zu.mein ex war 10 jahre in seinem betrieb,nur mit mdl vertrag!

außerdem,was muss dein AG schon zahlen,er bekommt doch das geld von deiner KK wieder.

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