von Sabthe, 10. SSW am 25.07.2016, 12:35 Uhr |
Berufsverbot
Hallo,
Weis jemand ob die Hebamme auch ein BV ausstellen darf?
Lg
Re: Berufsverbot
Antwort von MissRanya, 10. SSW am 25.07.2016, 12:52 Uhr
Beschäftigungsverbot oder ein direktes Berufsverbot?
Re: Berufsverbot
Antwort von Sabthe am 25.07.2016, 12:54 Uhr
Beschäftigungsverbot meinte ich...sorry :)
Re: Berufsverbot
Antwort von Anto89, 8. SSW am 25.07.2016, 13:32 Uhr
Hallo
Ich schleiche mal vom März-Bus rüber
ein Beschäftigungsverbot kann und darf nur von einem Arzt ausgestellt werden. Ob Frauenarzt, Hausarzt oder ein anderer ist egal. Manche Ärzte wissen dies nicht (oftmals die Hausärzte, weil die oft meinen das sei doch Frauenarztsache)
Eine Hebamme ist keine Ärztin und kann bzw. darf somit keines ausstellen.
Liebe Grüße
Re: Berufsverbot
Antwort von Sabthe am 25.07.2016, 13:40 Uhr
Danke für die Antwort
Re: Berufsverbot
Antwort von JJ.AnNi., 12. SSW am 25.07.2016, 19:07 Uhr
Dein Arbeitgeber darf auch ein BV ausstellen, ist bei mir gerade der Fall
Re: Berufsverbot
Antwort von Sabthe am 26.07.2016, 8:49 Uhr
Ich glaube bevor mein Arbeitgeber das macht geht das Kind schon in die schule....ist ne schwierige Situation grade bei mir auf der Arbeit.und ich glaube nicht das ich das noch lange mitmachen kann...
Re: Berufsverbot
Antwort von JJ.AnNi., 13. SSW am 26.07.2016, 11:06 Uhr
Also wenn du krank geschrieben bist, machen sie mehr Verluste als mit einem BV, weil da übernimmt die Krankenkasse..
Wäre schon ziemlich dumm von deinen Arbeitgeber