Oktober 2017 Mamis

Oktober 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Nikana, 9. SSW am 06.03.2017, 8:23 Uhr

BV

Hallo zusammen,

ich weiß es ist ein elendiges Thema. für mich hat es aber gerade sehr große Relevanz.

Ich arbeite in der Zeitarbeit. Nicht als Beschäftigte sondern für meine ZA Mitarbeiter als "Chefin". Natürlich habe auch ich noch einen Chef über mir stehen, ich bin am Ende also eine ganz normale Angestellte.

Allerdings ist es so, dass ich Morgens um 5 schon die ersten meiner Mitarbeiter zur Arbeit fahren muss, die letzten hole ich ab gegen 22:30. Jetzt bin ich zwar "erst" in der 9. Woche, aber ich merke, dass ich das alles nicht mehr schaffe. Das größte Problem ist eigentlich, dass die Mitarbeiter in einem Lager beschäftigt sind, ist dort Not am Mann, bzgl. der Krankenrate o.ä. müssen mein Kollege oder ich mit ran. Grundsätzlich habe ich hier nie Probleme gehabt, ich arbeite gerne!

Allerdings ist jedes Gespräch mit meinem Chef zwecklos. Es wird einfach nicht anerkannt. Es heißt nur: "Nicht unser Problem, dass du jetzt schwanger bist, die Arbeit muss trotzdem weiter erledigt werden!"

Nunja. Ich muss sagen, dass mich das ganze natürlich mittlerweile auch wirklich psychisch wirklich einschränkt. Die paar Stunden die ich schlafen könnte, kann ich nicht schlafen, weil mir so viel im Kopf umher geht. Krankmelden ist auch keine Option: Alles schon passiert: Handy klingelt, ohne Ende und wenn das Handy aus ist, klingelt es an der Tür und ich kann mich rechtfertigen.


Naja, jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Natürlich habe ich meinem FA von der ganzen Problematik erzählt und er ist grundsätzlich bereit mir ein BV auszustellen, allerdings benötigt er hierfür wohl eine Bescheinigung, bzw. einen Bogen meines Arbeitgebers, dass dies auch alles der Wahrheit entspricht (kann ich absolut nachvollziehen). Er meinte, dass diese Bescheinigung am Besten von dem Betriebsarzt ausgestellt werden muss. Den haben wir aber gar nicht. Auf Nachfrage hat er nur gesagt, dass mein AG schon Bescheid wüsste, wenn ich das so erkläre. Natürlich weiß er das nicht.

Kennt sich damit jemand aus, oder weiß wie man an ein solches Formular oder Bogen kommt den der AG dann ausfüllen muss? Alles recherchieren im Internet bringt mir persönlich nichts, da ich immer nur bei dem BV vom Arzt lande.

Hat jemand Erfahrungen damit, oder ist/ war mal in einer ähnlichen Lage?
Ich bin euch über jede Antwort dankbar, um endlich eine Lösung finden zu können...

 
5 Antworten:

Re: BV

Antwort von Charo258 am 06.03.2017, 8:38 Uhr

Ich habe ein individuelles bv, da ich eine hochrisikoschwangerschaft habe auf grund einer Stoffwechselerkrankung. Hat man die Erkrankung schon vor der Schwangerschaft und könnte sich diese auf das baby auswirken wenn man weiter arbeitet dann stellt das bv der Hausarzt oder Frauenarzt aus.
In deinem fall sehe ich ehr dass du gesund bist aber die Arbeit die krank machen könnte. Dein Chef muss dir einen Arbeitsplatz nach Mutterschutzgesetz einrichten und das gewerbeamt beaufsichtigt dies. Daher solltest du dich mal dort hinwenden, die werden das dann prüfen und wenn dein Arbeitsplatz nicht Mutterschutzgerecht ist und dein Arbeitgeber keine Alternative bietet den ag anweisen das bv auszustellen. So war es bei einer Freundin von mir die in einem kleinen Büro gearbeitet hat wo alle geraucht haben, es gab dort keinen rauchfreien Raum das hat sich die gewerbeaufsicht angeschaut und dann dem ag die Auflage gemacht das bv auszusprechen.
Sobald aber gesundheitliche Beschwerden auf grund deines arbeitsplatze auftauchen ist das wieder sache des arztes das bv auszusprechen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BV

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 9:15 Uhr

Arbeitest du mit giftigen Gasen oder Dämpfen? Bist du starker Hitze, Kälte oder schädlichen Dämpfen oder Strahlen ausgesetzt? Musst du schwer Heben oder Akkordarbeit verrichten? Bist du Risikoschwanger oder hast andere Krankheiten die sich negativ auf deine und die Gesundheit des Babys auswirken können?

Bis auf die Arbeitszeit sehe ich im Moment keinen Grund für ein BV. Klingt für mich nach einem ganz normalen Arbeitsalltagsstress.
Und nein, der Arzt braucht so ein Formular deines AG nicht. Der Arzt muss es vor der KK begründen. Und das ist u.U. gar nicht so einfach. Er braucht eine Diagnose die besagt, dass diese Tätigkeit euer Leben gefährdet. Generell gilt ein BV ohnehin erstmal 3Monate. Danach muss der Arzt neu entscheiden.

Der AG muss nachdem er von der Schwangerschaft erfahren hat, diese beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Hierzu gibt es Fragebögen die er ausfüllen muss.
Generell ist der AG erstmal dazu verpflichtet dir eine andere Tätigkeit zu geben. Falls möglich.
http://www.gaa-m.bayern.de/formulare/sozarbeitsschutz/

So einfach geht das nicht. Und das ist auch gut so. Ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen, aber ich beobachte einen zunehmenden Wunsch des BV.

Ich hatte vor fast 12 Jahren ein BV ab der 24.SSW. Aber ich war im Zustand nach einer Totgeburt (39'SSW), Temperaturunterschiede am Arbeitsplatz bis 60Grad. Arbeit unter Zeitdruck, Heben, Strecken gehörten dazu. Aber ich hätte dieses nicht so einfach bekommen, hätte ich nicht die Totgeburt zuvor gehabt.

Du kannst ja deinen AG auf eine Arbeitszeiten verweisen, denn wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dürfen Stillende und Schwangere in der Zeit von 20 - 6Uhr nicht beschäftigt werden. Und nein, das ist nicht dein Problem, sondern das deines AG. Ansonsten wird sich das Gewerbeaufsichtsamt über einen Tip freuen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BV

Antwort von Lausemaus13, 10. SSW am 06.03.2017, 9:24 Uhr

Leider gibts wirklich nicht so leicht ein bv. Dein gyn muss das ja mit einer medizinischen Diagnose begründen.

Was natürlich nicht rechtens ist sind die Arbeitszeiten, das belästigen während des Krankenstandes.
Dein Chef muss dir einen Arbeitsplatz nach dem
Mutterschutzgesetz schaffen. Und da er der Vorgesetzte ist ist es halt schon sein Problem das seine Mitarbeiterin schwanger ist.

Da er das ja nicht so sieht würde ich mich auch ans Gewebeaufsichtsamt wenden.

Und das du sagst das dir alles zu viel wird. Glaube ich dir aufs Wort. Mir sind die einfachsten Aufgaben viel zu viel.
Aber das wird wieder besser. Der Elan kommt zurück

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BV

Antwort von NerdyLady1978, 6. SSW am 06.03.2017, 9:29 Uhr

Wie schon gesagt wurde darfst du nicht vor 6 und nach 20 Uhr arbeiten und erst Recht nicht BEIDES!
Laut Mutterschutzgesetz darfst du tgl. auch nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten. Das ist ein Gesetz. Daran muss dein AG sich halten. Das Gesetz gibt es nicht ohne Grund. Und sicherlich kann man die 8,5 Stunden auch nicht so über den Tag verteilen, dass du dich quasi nie ausruhen kannst.
Dein Chef muss sich daran halten. Das ist sicher unangenehm, aber du kannst ja nichts dafür, es ist wie gesagt das Gesetz!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BV

Antwort von Sunshine101, 8. SSW am 06.03.2017, 10:41 Uhr

Es gibt ganz klare Richtlinien im Mutterschutzgesetz und an die muss sich Dein Arbeitgeber ab dem Moment an halten, ab dem Du ihm mitteilst, dass Du schwanger bist.
Sei mir bitte nicht böse aber ein Arbeitgeber, der trotz Krankschreibung bei Dir vor der Tür steht und Dich telefonisch belästigt, das solltest Du Dir nicht bieten lassen, das ist nicht rechtens. Und ich finde es unverständlich, dass Du Dir das bieten lässt. Bitte nicht falsch verstehen aber das geht einfach nicht!
Eine Krankschreibung bestätigt, dass Du arbeitsunfähig bist und nicht arbeiten darfst. Wenn er das nicht glaubt, kann er Dich zu einem Amtsarzt schicken zur Überprüfung der Diagnose.
Mein Tipp: teile ihn schriftlich mit, dass Du schwanger bist und dass Du erwartest, dass Deine Tätigkeit und Arbeitszeit gemäß den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes angepasst werden. Sollte dies nicht möglich sein, dann sollte ein BV in Betracht gezogen werden. Eventuell würde ich das Gesetz noch ausdrucken und die entsprechenden Stellen markieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Oktober 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.