Geschrieben von LeiseMeise, 19. SSW am 24.12.2023, 14:33 Uhr |
Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024
Ja, das betrifft uns. Ich finde es blöd, aber naja. Ich möchte mit nicht vorschreiben lassen, ob ich gemeinsame Zeit mit dem Partner und Kind verbringen kann oder nicht. Das empfinde ich schon als sehr starken Eingriff. Ich sehe da kein Mittel zu mehr Gleichberechtigung. Vielleicht brauche ich parallel Unterstützung im Haushalt oder für das erste Kind.
Neu wird dann auch der Vaterschaftsurlaub sein, wenn er denn bis dahin gesetzlich umgesetzt worden ist. Das bedeutet, wer Vaterschaftsurlaub plus Elternzeit und Elterngeld nehmen will, sollte beim Antrag gut aufpassen. Da Elterngeld nur für die Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, sollte sich die Elternzeit nicht direkt an den Vaterschaftsurlaub anschließen, wenn man auch Elterngeld beziehen will.
ZB Geburt am 10.05.2024. Dann Vaterschaftsurlaub ab Geburt plus Urlaub oder arbeiten, bis zum 09.06.
Anschließend ist der Bezug von Elterngeld ab dem 2. Lebensmonat zum 10.06. möglich oder in einem späteren Lebensmonat.
- Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - misses-cat 24.12.23, 7:49
- Re: Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - Taetae 24.12.23, 10:22
- Re: Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - misses-cat 24.12.23, 10:38
- Re: Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - LeiseMeise, 19. SSW 24.12.23, 14:33
- Re: Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - Jay20, 18. SSW 26.12.23, 10:45
- Re: Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - Maya7 26.12.23, 19:09
- Re: Änderungen beim Elterngeldantrag ab April 2024 - Taetae 24.12.23, 10:22