Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Carmar am 08.01.2011, 0:16 Uhr

Ein verfühter Aprilscherz oder was?

http://www.schulrecht-heute.de/schulrecht/gesetze/sachsen
siehe dort unter Teil III

Da steht:
(6) Die Eltern können die Untersuchungen gemäß Absatz 5 Satz 1 durch einen Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen. Die Untersuchung muss den Vorgaben für die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst entsprechen. Die Eltern legen dem Schulleiter eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchungen vor.


Innerhin besteht wohl doch eine Arztwahl.

 
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