Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Spatzl90 am 05.08.2015, 8:55 Uhr

hey pupsi, was hat es mit dem Kindergarten gegeben?

Hallo Pupsi,

ich bearbeite die Kindergarten Anträge (Bundesland Ba-Wü),
also das Einkommen wird angerechnet, ob es ALG I ist oder sonstiges EK.

Habe das jetzt nicht alles zu 100 % in deiner Frage nachvollziehen können. Mir fehlen die genauen Infos von dir.

Dein Mann arbeitet im Moment nicht nur du?

Was für Leistungen bekommt Ihr genau?

Mit dem Wohngeld ist es so, dass es vorrangige Sozialleistungen sind. Deshalb benötigen die die Nachweise, wenn Ihr aber eine Ablehnung habt, dann leg diese vor, das würde hier ausreichen.

Ist jetzt eine doofe Frage, aber habt ihr auch schon mal nachgefragt ob du aufstockend ALG II bekommen kannst?

Ansonsten kann ich nur sagen, wenn ein Partner zu Hause ist, wird hier nur die geringste Betreuungsform berücksichtigt, aber ist ja schön, wenn dass dann bezuschusst bzw übernommen werden kann und das Kind in den KiGa gehen kann.

Wir machen hier eine 7 Seitige Berechnung. Wir fragen auch nach dem Kindergeld, es hat aber meiner Meinung nach keine Auswirkungen auf die Berechnung.

Bei Unterhalt ist das anders, das wird dem Kind angerechnet.

Grüße und viel Glück.

 
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