Geschrieben von PüppiLangnerStrumpf am 24.10.2016, 16:58 Uhr |
Hab mich im Internet schlau gemacht wenn es auch interessiert
Also ich hab mal im Internet geschaut da steht dem Arbeitgeber muss man es eigentlich nur mitteilen wenn im Vertrag was steht bezüglich Nebentätigkeit. Da steht bei mir nichts aber ich denke der fairnis halber sollte ich schon bescheid geben.
Und wegen dem Zuverdienst wem man Elterngeld bezieht ist es so das es am besten ist wenn man Elterngeld Plus beantragt hat und dann ist es ein kleines bissle rechnerei ob es sich lohnt da der Zuverdienst anteilig angerechnet wird.
In meinem Fall würden von 450€ Minijob Verdienst knapp über 300€ übrig bleiben.
- Mal was anderes.. - PüppiLangnerStrumpf 24.10.16, 15:10
- Re: Mal was anderes.. - Sonnenscheinchen123 24.10.16, 15:19
- Da hat sich glaube ich was geändert ... - gespenst 24.10.16, 15:51
- Re: Mal was anderes.. - Diddy84 24.10.16, 16:02
- Hab mich im Internet schlau gemacht wenn es auch interessiert - PüppiLangnerStrumpf 24.10.16, 16:58