Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Ell!um am 15.02.2024, 19:15 Uhr

HILFE Elterngeld beim 2. Kind

Ich meine es ist so, dass nur 12 Monate Elterngeld ausgeklammert werden aus der Berechnung. Mein Sohn kam 11 Monate nach dem ersten zur Welt, somit hatte ich volles Elterngeld (Plus Geschwisterzuschlag). Es geht um das Geld was vom Arbeitgeber auf deinem Konto landet. Wenn du keine Zahlung hast, weil du in Elternzeit warst, dann wird in dem Monat 0 € berechnet. Nach 3 Jahren hast du also nur noch mindestanspruch. Du könntest also beim Elterngeld Plus dazu verdienen um dein Elterngeld aufzustocken oder halt die 12 Monate vor Geburt oder Mutterschutz (bin mir da nicht sicher bis zu welchem Datum es zählt) wieder arbeiten. Wenn du in einem Job arbeitest in dem du ein BV bekommst würde das BV auch voll zahlen, weil du da ja eine Zahlung vom Arbeitgeber erhälst. Wenn man selbstständig ist, dann ist es nochmal anders. Die Elterngeldstelle kann dir da sicher besser weiterhelfen.

 
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