von mellomania am 09.12.2019, 13:29 Uhr |
ELTERNZEIT VATER
er kann in ez gehen wann er möchte. er hat auch drei jahre zu verfügung. eltergeld allerdings erhält er nur, wenn er zwei monate nimmt, die IN den ersten 14. lebensmonaten des kinds liegen. daher kann er nehmen wann er möchte, ABER er muss vom gebutsdatum des kindes ausgehen. wenn das kind am 15.2. kommt, kann er an irgendeinem 15. starten bis 14. des folgemonats. spätestens muss er aber am 15.2.21 starten da er dann den 13. und 14. lebensmonat nimmt (wenn er vorer noch nicht war.) er erhält KEIN elterngeld, wenn er nur einen monat nimmt. er muss im ersten antrag BEIDE monate gleich angeben, welche er nimmt. und sein antrag sollte erst 7 wochen vor beginn des 1. monats den er nimmt beim AG eingehen. NICHT jetzt schon da er sonst keinen kündigungsschutz hat. den hat er nur 7 wochen vor beginn des ersten monats.
er muss ja eine geburtsurkunde beilegen. ich würde eben 7 wochen vor beginn der ez schreiben, dass er den 2. lebensmonat und den x. lebensmonat elternzeit nimmt. und wenn das kind da ist, nochmal an den AG schreiben mit dem korrekten tag jeweils
- ELTERNZEIT VATER - Selinaa34 09.12.19, 11:15
- Re: ELTERNZEIT VATER - mellomania 09.12.19, 13:29
- Re: ELTERNZEIT VATER - Selinaa34 09.12.19, 21:07
- sehr gerne - mellomania 09.12.19, 21:19
- Re: ELTERNZEIT VATER - Selinaa34 09.12.19, 21:07
- Re: ELTERNZEIT VATER - mellomania 09.12.19, 13:29