von Annalena5 am 23.05.2020, 7:45 Uhr |
Bindestrichvorname????
Rein rechtlich bedeutet ein Bindestrichvorname, dass die beiden ersten Namen mit Bindestrich zusammengehören. Da man in Schulen, im KIGA bei Behörden etc. üblicherweise nur mit dem ersten Namen gelistet ist, führt der Bindestrich dazu, dass diese beiden Namen verwendet werden müssen, weil sie eben der erste Vorname sind.
- Bindestrichvorname???? - Leah1997 22.05.20, 16:39
- Re: Bindestrichvorname???? - Leah1997 22.05.20, 16:45
- Re: Bindestrichvorname???? - Tulla 22.05.20, 19:40
- Re: Bindestrichvorname???? - nita83 22.05.20, 20:16
- Re: Bindestrichvorname???? - Annalena5 23.05.20, 7:45
Was ist nur los? ES ODER NOCH MENS? HILFE
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