Bitte noch ein Baby

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von Annalena5  am 23.05.2020, 7:45 Uhr

Bindestrichvorname????

Rein rechtlich bedeutet ein Bindestrichvorname, dass die beiden ersten Namen mit Bindestrich zusammengehören. Da man in Schulen, im KIGA bei Behörden etc. üblicherweise nur mit dem ersten Namen gelistet ist, führt der Bindestrich dazu, dass diese beiden Namen verwendet werden müssen, weil sie eben der erste Vorname sind.

 
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