Baby und Job

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Geschrieben von babyfelix am 19.06.2008, 16:50 Uhr

Sorgerecht, Bleiberecht...

Hallo!
Les hier meist nur mit, aber heut meld ich mich mal hier zu Wort.
Es ist bei mir so: ich arbeite in Vollzeit seit mein Kleiner 10 Wochen alt ist. Mein Mann ist daheim und versorgt den Kleinen, er ist Fernstudent. Ab August hab ich einen kita Platz, dann ist mein Sohn 20 Monate alt.
Seit Monaten haben wir Eheprobleme, ausgelöst durch den Babystress (er hat viel geschrien und immer schon hundsmiserabel geschlafen) und unserere grundlegend verschiedenen Persönlichkeiten.
Im Urlaub spitzte sich das zu, so dass wir beschlossen, uns zu trennen.
ABER: Wohin mit dem Kind? Er hat ihn die ganze Zeit beaufsichtigt, ist Hauptbezugsperson. Ich bin die Mutter.
Letztendlich haben wir uns zusammengerauft und bleiben ein Paar. Aber seitdem lässt mich die Angst nicht los, mein Kind an ihn zu verlieren.
Werde ich eines Tages die "Dumme" sein und mein Kind verlieren, weil ich jetzt schön blöd schaffen gehe und die Rechnungen bezahle? Erstmals kommen mir echte Zweifel an unserem schicken modernen Hausmann Modell...

 
9 Antworten:

Nachtrag

Antwort von babyfelix am 19.06.2008, 17:16 Uhr

Es geht mir jetzt nicht um eine Paarberatung oder praktische Tipps. Es geht theoretisch um die Frage, was mit dem Kind passiert bei einer möglichen Trennung in dieser Konstellation.
Und ob der Preis dafür, arbeiten zu gehen, nicht möglicherweise doch zu hoch sein könnte.

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Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Hausmann

Antwort von carla72 am 19.06.2008, 17:47 Uhr

Das ist eine schwierige Frage, die letztlich nur von einem Anwalt in Kenntnis aller Umstände beantwortet werden kann. Da gibt es bestimmt Urteile zu. Nach dem, was man so hört, sind Gerichte sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, der Mutter das Kind "wegzunehmen", also das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zuzubilligen. In Eurer Konstellation wäre ich mir da aber nicht so sicher, das hängt gewiss von den weiteren Umständen ab. Unterhaltsverpflichtet wärst Du auf jeden Fall, aber natürlich würde das neue Scheidungsrecht auch zu Deinen Gunsten angewendet werden. Im Grunde ist es ja auch naheliegend, dass die Situation für Männer und Frauen in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Rolle gleich beurteilt wird - obwohl ich schon glaube, dass die Mutter immer noch etwas im Vorteil ist.

Ich kenne z.B. einen Fall, in dem die (voll arbeitende) Mutter einfach ohne ihre Kinder ausgezogen ist, die beim (voll arbeitenden) Vater geblieben sind. Erst nach einiger Zeit wollte sie die Kinder doch haben und hat als erstes aufgehört zu arbeiten, um ihre Chancen darauf zu erhöhen. Sie hat sie dann auch bekommen.

Frag doch mal im Alleinerziehendenforum nach, die kennen sich ziemlich gut in solchen Fragen aus.


LG,
carla72

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Re: Sorgerecht, Bleiberecht...

Antwort von berita am 19.06.2008, 22:54 Uhr

Hallo,

die Frage ist, ob man sein Kind "verliert", wenn es beim Partner lebt? Man hat ja trotzdem ein Recht, es regelmässig zu besuchen bzw. zu sich zu nehmen. Wenn ihr nach der Trennung noch gut miteinander klarkommt (was ich unbedingt anstreben würde!), findet ihr bestimmt flexible Lösungen jenseits vom Besuchswochenende alle zwei Wochen. Ein mir bekanntes Paar hat es sogar so geregelt, dass das Kind abwechselnd ein paar Tage bei jedem Elternteil wohnt. Sowas geht aber natürlich erst, wenn der berufstätige Elternteil eine Betreuungsmöglichkeit gefunden hat.

LG
Berit

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Re: Sorgerecht, Bleiberecht...

Antwort von Astrid18 am 20.06.2008, 8:49 Uhr

Also, erst einmal verlierst Du Dein Kind ebensowenig wie Männer nach Scheidungen, wenn sie sich um die Kinder dann am Wochenende sehen. Es hängt bei Trennungen immer vom Willen des Elternteils ab, ob er den Kontakt mit seinen Kinder sucht, oder nicht.

Bei Scheidungen wird ja heute in der Regel das gemeinsame Sorgerecht angewendet. Die Frage ist dann, wo das Kind dann seinen Hauptaufenthalt hat. Auch hier wird in der Regel immer versucht, eine einvernehmliche Regelung zu finden.

Dein Mann wird ja auch irgendwann mal arbeiten wollen, zumal Du nicht bis in alle Ewigkeit Unterhalt zahlen musst. Da hat sich einiges geändert.

Am besten machst Du übrigens Druck auf Deinen Mann, dass er schnell fertig studieren soll und auch etwas zum Familienunterhalt beitragen soll, dann bist Du später eben nicht die "Dumme".

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dein mann bekommt euer kind

Antwort von Pünktchen23 am 20.06.2008, 8:54 Uhr

hallo,

mein mann war auch studieren und seine ex ging arbeiten.
er war die bezugsperson vom kleinen.
als sie sich trennten war der kleine 2,5j und mein mann hat ihn mitgenommen.
für seine ex war es ok und mein mann konnte nicht ohne sein kind-der kleine auch nicht ohne ihn-klar, papa war jaimmer da....

jetzt ist er 10j und wohnt immernoch bei uns.
mit seiner mutter hat er nicht so ne gute bindung!

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Re: Sorgerecht, Bleiberecht...

Antwort von EmilsMama am 20.06.2008, 15:54 Uhr

Hallo,
ich habe dir eine PM geschrieben.
Lieber Gruß von Emilsmama

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Re: Sorgerecht, Bleiberecht...

Antwort von Stryla am 21.06.2008, 11:58 Uhr

Ist glaube ich schwierig. Ich glaube am Besten ist es das aussergerichtlich zu regeln und so belassen wie bisher. Sprich, bist Du da, ist das Kind bei Dir, bist Du arbeiten ist das Kind bei ihm. Mehr oder weniger versuchen, die Verhältnisse gleich zu lassen. Noch ist der Ort nicht so wichtig, mit 5 Jahren wäre es besser, das Kind bleibt am Wohnort,aber bei 20 Monaten ist das noch nicht so wichtig. Daher würde ich einfach so leben wie dem Kind bekannt nur halt räumlich getrennte Eltern.

Es ist übrigens nicht immer so, dass die berufstätige Person nicht auch Hauptbezugsperson ist. Ich kenne ein paar Fälle in meiner Umgebung wo von Anfang an der arbeitende Teil vorgezogen wurde und der häusliche betreuende abgelehnt wurde, wenn der berufstätige Teil da war. Also vieles ist auch Charaktersache.

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Re: Sorgerecht, Bleiberecht...

Antwort von Benedikte am 22.06.2008, 23:40 Uhr

Also, ich arbeite auch voll und mein Mann seit Jahren teilzeit oder macht Elternzeit- er ist der primary caregiver, die oberste Bezugsperson. Und jedesmal, wenn eine Beziehung in die Brueche geht im Umfeld, mache ich mir darueber gedanken.

Und ja, ich glaube, Du haettest schlechte Karten. Weil Dich jeder Richter auf Eure ehelichen veraheltnisse ansprechen wuerde- also fragen, wieso Du das denn genauso in der Ehe geregelt hast, dass Du voll arbeitest udn dein Mann sich ums Kind kuemmert. Die werden sagen, dass sich durch eine Trennung ja nichts an Euren Entscheidungen fuer die Betreuung geaendert hat. Klassisches Beispiel ist da immer die Hausfrauenehe wo Maenner ihre Frauen gerne als Vollzeithausmaedchen zu Hause sehen und mit der Scheidung ( und Unterhaltsverpflichtung) auf einmal meinen, die Dame solle arbeiten. Kurzum- die Frage wird sein, wieso sich die Betreuungssituation nur wegen Eurer trennung aendern soll- die wollen ja das Kindeswohl gewahrt sehen.

Anderereseits- wuerde Dein Mann ihn ueberhaupt " ganz" haben wollen? Wenn er jetzt Student ist, kiregt er mit Kind wesentlich schwerer den Eintsieg in den Arbeitsmarkt gemanaged als ohne.

Kurzum- denk da mal drueber nach, in Ruhe. Zusammenraufen ist gut wenn es eine Basis fuer Eure Beziehung gibt. aber wenn Du da nur mitmachst weil Du nagst hast, das Kind zu verlieren, dann ist das langfristig nicht zielfuehrend.

Benedikte

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Re: Sorgerecht, Bleiberecht...

Antwort von Trini am 23.06.2008, 8:21 Uhr

Wir hatten im Kiga ein Mädchen, dass eine Woche um die andere bei Mutter bzw. Vater gelebt hat.
Bei gemeinsamem Sorgerecht (und das ist ja die Regel) kann man das so lösen.
Ein Freund von mir hat es auch gerade so gelöst.
Er hat sich bei seinem Auszug eine Wohnun g in der Naäche seines Sohnes gesucht, so dass dessen Schulbesuch von beiden Elterteilen aus problemlos machbar ist.

Trini

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