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Geschrieben von maria55 am 18.06.2008, 15:42 Uhr

Elternzeit auch für den Vater

Hallo,

wir haben schon einen Sohn und wollen jetzt noch ein zweites Kind. Mein Mann möchte dann gerne Elternzeit nehmen.
Mich würde interessieren, wer von euch sich die Elternzeit geteilt hat und wenn ja, wer wieviele Monate genommen hat.

Mein Mann würde dann am liebsten gleich nach meinem Mutterschutz mit der Elternzeit beginnen. Ich habe dabei aber gemischte Gefühle, weil ich gerne 6 Monate voll stillen möchte und dann erst ihm die Elternzeit "überlassen" möchte.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

LG Maria

 
8 Antworten:

Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von Al1ce am 18.06.2008, 15:59 Uhr

hallo,

meinst Du Elternzeit oder Elterngeld? ersteres geht auf jeden Fall auch gleichzeitig, zweiteres eigentlich auch - mein Mann hat schon während dem Mutterschutz einen Monat ausgesetzt und dann noch ein paar mit Teilzeit drangehängt, während ich auch mit TZ wieder angefangen hab. Geht also alles.. beim Elterngeld muss man allerdings damit rechnen, dass die Auszahlung etwas dauern kann (hängt wohl vom Amt ab, wir haben schon einiges gewartet und waren zum Glück nicht sofort drauf angewiesen),

lg

al1ce

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Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von paulita am 18.06.2008, 16:00 Uhr

Hallo
wir haben beim zweiten Kind - (in finanzieller Hinsicht) leider vor 2007 geboren - die Elternzeit geteilt. Ich habe sie zunächst genommen, bis die Kleine 6 Monate alt war (und habe offiziell Teilzeit gearbeitet), mein Partner danach 4 Monate (und auch Teilzeit gearbeitet). Ich habe habe auch 6 Monate gestillt, dann aber recht abrupt abgestillt. Das war beim ersten Kind auch schon so. Klappte alles sehr gut.
Vielleicht kannst Du trotz Job stillen? Es gibt etliche Mütter, die das tun - mit eingefrorener Milch, Kind hin-und-her-bringen usw. Das hängt natürlich stark vom Job ab.
Ansonsten kann ich nur sagen: auch Väter sind super-Mütter, wenn sie es wollen.
Lg
Paula

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Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von Lena_1977 am 18.06.2008, 16:41 Uhr

Ihr könnt doch auch gleichzeitig in EZ mit EG-Bezug gehen - dann sitzt du auf der Couch und stillst und dein Gg spielt mit Zwerg No. 2 und kümmert sich um den Haushalt. Oder er nimmt einen Monat direkt nach der Geburt und den zweiten zum Ende des 1. Lebensjahres.

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Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von KatinkaB am 18.06.2008, 20:58 Uhr

Hai,
bei uns war es so, dass ich weitergearbeitet habe nach dem Mutterschutz und trotzdem ein ganzes Jahr Tag und Nacht gestillt. Das Abpumpen war eine Wahnsinns-Logistik, aber der Vorteil ist, dass mein Mann sofort mit dem Thema Kind und Rundumversorgung desselben konfrontriert wurde. (Er hat aber gleichzeitig noch halbtags weitergearbeitet). Es werden so Tatsachen geschaffen, was die Arbeiststeilung angeht, von der m.E. besonders die Frauen profitieren. Die Gefahr, dass der Mann so weiter macht wie bisher und dann die Umstellung für ihn schwierig ist, weil die Frau das erste halbe Jahr zu Hause Kind und Haushalt geregelt hat, ist groß. Ich habe viel Stress bei Freunden mitbekommen, wenn die Frau nach einem halben Jahr angefangen hat zu arbeiten und der Mann plötzlich den Haushalt erledigen musste oder abends an seinem Sportabend zu Hause sitzen musste, während die Frau eine Powerpointpräsentation nach der anderen hielt oder auf einer Dienstreise war...
K.

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Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von magistra am 19.06.2008, 12:29 Uhr

mein mann hat beim zweiten kind die vollen zwölf monate elterngeldzeit genommen (also ab geburt). ich habe nur die 8 wochen pausiert. ich habe allerdings abgestillt (hab beim ersten kind genug fürs leben gestillt :-). ich fand, das war aber natürlich meine persönliche entscheidung, wenn es schon "papas zeit" und "papas kind" wird, dann soll er auch das stillen völlig übernehmen dürfen.
beim ersten kind habe ich nach einem jahr wieder voll gearbeitet und mein mann hat teilzeit genommen.
bei euch ginge es ja auch, dass ihr beide parallel je sieben monate nehmt.

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Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von RenateK am 20.06.2008, 9:36 Uhr

Hallo,
mein Mann hat das erste Jahr Erziehungsurlaub (hieß damals noch so genommen), danach hatten wir einen Kitaplatz, ich habe aber gar nichts genommen. Ich fand es problemlos, aber ich wollte auch unter gar keinen Umständen zu Hause bleiben und es war sozusagen Voraussetzung für die Zeugung, dass mein Mann das übernimmt. Gestillt habe ich knappe 4 Monate und halt abgepumpt, allerdings nicht voll gestillt, sondern nur ca. 50 %, der Rest Säuglingsnahrung, was ich auch völlig ok finde.
Die sonst oft prophezeiten Probleme (man würde das Kind wer weiß wie vermissen) habe ich vorher nicht ernst genommen und sind bei mir auch nicht aufgetreten. Ich war nie so froh wieder ins Büro zu kommen wie nach den 8 Wochen Mutterschutz, meinem Mann hat das Jahr aber gut gefallen (dann war es aber genug).
Also, wenn beide wollen, ist das kein Problem. Im Endeffekt denke ich auch, dass Du für die ersten 6 Monate keinerlei Vorrang vor Deinem Mann hast, nur weil Du die Mutter bist, wenn er das gern möchte, müsst Ihr Euch halt einigen.
Gruß, Renate

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Re: Elternzeit auch für den Vater

Antwort von speedy am 20.06.2008, 9:53 Uhr

Hi,
auch die Elternzeit kann gemeinsam in Anspruch genommen werden - jeder kann 3 Jahre für sich beanspruchen.

Bei uns war es so, dass ich 5 Monate ausgesetzt habe und mein Mann die ersten 3 Jahre in Elternteilzeit gegangen ist mit Anfangs 20, nach 2 Jahren dann 30h/Woche. Jetzt wird unser Sohn bald 3 und ab Januar geht es dann in die nächste Eltern(teil)zeit für ihn - er freut sich schon drauf.

Gruß, Speedy

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@alle; Danke für die Antworten

Antwort von maria55 am 21.06.2008, 23:13 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten,
in erster Linie ging es mir um die Elternzeit, zweitrangig auch ums Elterngeld.
Es ist leider schlecht möglich, dass mein Mann Teilzeit arbeitet. Das möchte er auch nicht. Er würde eben gerne die 14 Monate Elternzeit nehmen, damit wir das Elterngeld bekommen. Ich zweifle da eben leider etwas an seinen Motiven. Aber dass müssen wir ganz alleine klären (in Ruhe).
Ich möchte unser Kind auch nicht vor dem 2. Lebensjahr in eine KiTa bringen. Ich habe die zwei Jahre mit unserem Sohn doch sehr genossen, dann wars mir aber auch sehr recht wieder ins Büro zu können. Das würde bedeuten, dass ich nach dem Mutterschutz (evtl. + 4 Monate Elternzeit) wieder mit zu 80 oder 100 % in den Beruf einsteige. Mein Mann bleibt dann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zuhause und danach soll ich dann wieder 10 Monate zuhause bleiben. Mir gefällt dieses Hin und Her eben nicht so an der Sache. Auch wenn es uns rechtlich so zusteht (ich gehe mal davon aus), ist das ja für den Chef ein einziges Chaos.
Ich persönlich würde es vorziehen, zu Beginn erst mal beim Kind zu bleiben und nach eben ca. 6 Monaten zu tauschen und es dann auch so zu lassen.

Na, mal sehen, was draus wird. Wenn ich jetzt dann wieder schwanger bin und die Entscheidung gefallen ist, werde ich euch berichten.

LG Maria

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