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Geschrieben von mama.frosch am 08.07.2010, 12:57 Uhr

schweigepflicht in der sozialen arbeit --> datenschutzrichtlinien?

sos, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen?

ich evaluiere für meinen arbeitgeber klientendaten; diese daten sind zwar namenstechnisch mehr oder weniger anonymisiert (teilweise werden aber initialen oder der anfangsbuchstabe des vornamens als kürzel verwendet), aber wenn man z.b. die schule des kindes weiß und dann noch ein, zwei infos, dann könnte jemand unbefugtes, der die daten in die hand bekäme vor ort in vielen fällen recht leicht rausfinden, um wen es geht. mein arbeitgeber sieht das eher entspannt und argumentiert damit, dass die daten ja anonymisiert sind, ich hingegen weiß nicht, ob die rekonstruierbarkeit dieser mehr oder weniger anonymisierten daten nicth bereits reicht, um eigentlich mit einem halben bein bereits im knast zu stehen.
teilweise liegen schweigepflichtsentbindungen vor, bei den fällen ist das kein problem, aber bei den andren. wo sie nicth vorliegt hab ich bauchschmerzen.

kennt hier jemand seiten im internet, auf denen ich konkrete infos dazu finde und auch zu der frage, welche daten als anonymisiert gelten und ab wann sie "einer person zuortbar" sind? hab zwar gegoogelt, aber vielleicth mit den falschen suchbegriffen, jedenfalls hab ich nciths wirklcih konkretes gefunden.

vg, MF

 
7 Antworten:

Re: schweigepflicht in der sozialen arbeit --> datenschutzrichtlinien?

Antwort von Steffi528 am 08.07.2010, 13:56 Uhr

http://www.ibrp-online.de/25.htm

Und wenn Ihr völlig fremde Initialien nehmt?

Ich habe Datenschutz und Fallbesprechung, bzw. Supervision eingegeben.

Grüße

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steffi

Antwort von mama.frosch am 08.07.2010, 13:58 Uhr

kann ich dir heut abend oder morgen noch eine pn zum thema schicken?

den link schau cih mir nachher gleich an, danke!

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Re: steffi

Antwort von Steffi528 am 08.07.2010, 14:12 Uhr

Kannst Du machen, ich weiß aber nicht, ob ich Dir da gleich helfen kann. Eventuell dauert es, wenn ich meine "Berater" fragen muss.

Grüße

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Re: steffi

Antwort von carla72 am 08.07.2010, 14:37 Uhr

Ganz im Detail kenne ich mich leider nicht aus, aber wenn Du die Daten zuordnen könntest, sind sie jedenfalls zuordenbar, und damit reicht dieser Grad der Anonymisierung nicht. Ich kenne es so, dass man z.B. im Krankenhausbereich mit Datentreuhänder (Schlüssel/Schlossprinzip) arbeitet, jedenfalls mit völlig anonymisierten Daten.

LG, carla72

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Re: steffi

Antwort von mama.frosch am 08.07.2010, 15:02 Uhr

das was du schreibst ist das, was ich unter "richtig" anonymisiert verstehen würde. bei uns ist es aber so, dass der name nicht genannt wird (wenn denn mal wenigstens das berücksichtigt wird...) und keine adresse, aber z.b. die schule, die klasse, teilweise das geburtsdatum, teilweise relevante körperliche merkmale. damit ist es in zahlreichen fällen eindeutig möglich, mit wenig aufwand die person zu identifizieren. für die dokumentation und die pädagogische arbeit sind es relevante einträge, die für eine gute arbeit wichtig sind - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist. aber wiegesagt, für meinen arbeitgeber heißt anonymisiert einfach, dass der name nicht auftaucht, und das geburtsdatum (aber selbst das wurde oft dringelassen) und meint das würde so schon passen, auch wenns ncoh ncith optimal wäre. aber ich vermute mal, dass es irgendwo richtlinien dazu gibt und es im zweifelsfalle keinen richter interessieren würde, was denn der arbeitgeber dazu meint.

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Re: steffi

Antwort von carla72 am 08.07.2010, 16:55 Uhr

Es gibt unterschiedliche Anforderungen für verschiedene Bereiche: Patientendaten, die ich meinte, sind der sensibelste Bereich, und das ist irgendwo im SGB geregelt, glaube ich. Bei anderen Themen ist oft "nur" das Bundesdatenschutzgesetz einschlägig. Aber leider, wie gesagt, habe ich kein Detailwissen. Manchmal reicht es ja auch schon aus, dass man zur Verschwiegenheit verpflichtet ist...

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Re: schweigepflicht in der sozialen arbeit --> datenschutzrichtlinien?

Antwort von +emfut+ am 08.07.2010, 21:24 Uhr

Was konkret stößt Dir denn auf? Wie Ihr (also Dein Arbeitgeber) an die Daten gekommen ist? Oder wie Ihr damit umgeht/arbeitet? Gebt Ihr die Daten weiter? Wer hat die Daten erhoben? Wo kommen sie her?

Grundsätzlich muß man Daten nicht anonymisieren, um damit zu arbeiten. Das macht ja jede Personalabteilung, jede Schule, jede Arztpraxis. Wenn Ihr selber die Daten erhoben habt, braucht Ihr auch keine Schweigepflichtentbindung oder so. Blöd wird es, wenn Ihr die Daten von anderen Stellen habt - aber dann wird es vor allem heiß für die, die Euch die Daten gegeben haben. Und blöd für Euch wird es, wenn Ihr die Daten so "verwurstet", daß sie weiterhin zugeordnet werden können, und sie dann so weitergebt. Außerdem müßt Ihr - bei der internen Bearbeitung der Daten - gewisse Auflagen erfüllen, was die Zugänglichkeit, die Speicherung und den Umgang damit betrifft. Aber solange diese Vorschriften eingehalten werden, müssen die Daten nicht anonymisiert werden.

Insofern wäre es, um konkret einen Finger in die Wunde legen zu können, wichtig zu wissen, was Dir jetzt konkret Sorgen macht.

Gruß,
Elisabeth.

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