Geschrieben von speedy am 15.05.2014, 13:52 Uhr |
Nochmal Frage zu Elterngeld...
Hi,
eine Änderung der Auszahlungsmodalität ist eine reine Kulanz-Handlung der Behörde und wird eigentlich nur in Ausnahmefällen (familiäre Notsituation...) genehmigt.
Ansonsten erfolgt, sofern du innerhalb des ersten Lebensjahres wieder beginnst zu arbeiten, ohnehin eine Neuberechnung des EG, das gewählte Splitting bleibt aber weiter bestehen.
Gruß, Speedy
- Nochmal Frage zu Elterngeld... - an_ke 15.05.14, 11:03
- Re: Nochmal Frage zu Elterngeld... - Kleine Fee 15.05.14, 13:17
- Re: Nochmal Frage zu Elterngeld... - speedy 15.05.14, 13:52
Elterngeld ... ?!
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