Geschrieben von Hummelhummel am 10.04.2013, 23:03 Uhr |
Nein, das ist nur im öD so...
Soweit ich weiß liegt das nicht am Tarifvertrag sondern am Mutterschutzgesetz.
Entscheidend ist der Grund der Befristung.
Ist der Grud der Befristung zum Beispiel eine Kollegin ( oder ein moderner Kollege ) die im Mutterschutz ist, dann kann der Vertrag nicht verlängert werden.
Ansonsten ( in Fällen, wo zum Beispiel eine Ausbildung der Grund der Befristung ist ) MUSS der Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen.
Hat mir die Gewerkschaft damals mitgeteilt.
Da würde ich durchaus mal bei einem Arbeitsrechtler nachfragen.
Eine Kollegin, die dann eingestellt wird, darf halt nur für die Elternzeit eingestellt werden.
- Elternzeit/ Elterngeld nach Ablauf des AV - weigel 08.04.13, 13:37
- Re: Elternzeit/ Elterngeld nach Ablauf des AV - Hummelhummel 08.04.13, 22:01
- Nein, das ist nur im öD so... - speedy 09.04.13, 8:51
- Re: Nein, das ist nur im öD so... - Hummelhummel 10.04.13, 23:03
- Nein, das ist nur im öD so... - speedy 09.04.13, 8:51
- Re: Elternzeit/ Elterngeld nach Ablauf des AV - Hummelhummel 08.04.13, 22:01
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