Geschrieben von wassermann63 am 14.08.2008, 11:51 Uhr |
mal wieder eine Frage zum Thema "Büroräume" ..
Guten Morgen,
weiß jemand von euch, ob es möglich ist (und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen), dass man eine Dreizimmerwohnung als so eine Art Bürogemeinschaftsräume untervermietet? Also praktisch einen Raum für das eigene Büro beansprucht und die beiden anderen Räume an z.B. Freiberufler oder sonstige Dienstleister ohne PUblikumsverkehr, sprich Programmierer o.ä. vermietet? Wobei jeder natürlich seine eigene Telefonleitung usw. bekäme.
Geht das? Und wenn ja, muss man hierfür irgendwelche besonderen Genehmigungen einholen?
Kennt sich jemand aus?
Schaue euren Antworten interessiert entgegen
Lg
Jacky
Re: mal wieder eine Frage zum Thema "Büroräume" ..
Antwort von leta am 14.08.2008, 12:34 Uhr
Ohne aus Erfahrung zu sprechen lehne ich mich mal aus dem Fenster und sage JA. Zumindest kenne ich solche Bürogemeinschaften und dort wird der Mietvertrag ja auch nicht auf alle Parteien laufen. Ich gehe aber davon aus, dass du in diesem Fall einen Nutzungsänderungsantrag stellen musst, weil die Wohnung dann ja rein gewerblich genutzt wird.
Aber wie gesagt - ist jetzt nur reine Spekulation
Re: mal wieder eine Frage zum Thema "Büroräume" ..
Antwort von Hase67 am 14.08.2008, 12:59 Uhr
Wie Leta schon schrieb, kann man das machen, aber es muss bei der Gemeinde beantragt werden - hier in Freiburg, wo Wohnraum traditionell knapp ist, ist das "Wohnraumvernichtung" und die Gebühren dafür sind angeblich (behauptete zumindest mein damaliger Vemieter) happig. "Unter der Hand", also ohne Firmenschilder & Co. machen das aber sowieso viele. Zum Problem wird das nur, wenn es irgendwie öffentlich wird...
LG
Nicole
Re: mal wieder eine Frage zum Thema "Büroräume" ..
Antwort von speedy am 14.08.2008, 13:03 Uhr
Hi,
in manchen Bundesländern brauchst du eine Genehmigung vom Bauamt wg. Umnutzung, z.T. kommt noch eine Parkplatz-Umlage der Gemeinden bei gewerblicher Nutzung drauf, insbesondere, wenn wenig Parkplätze vorhanden sind.
Dazu solltest du den Bebauungsplan kennen: In einem reinen Wohngebiet gem. LBO ist keine gewerbliche Tätikeit zulässig...also zuerst beim Bauamt und bei der Gemeinde nachfragen!
Gruß, speedy
Danke für eure Infos. So etwas in der Art hatte ich mir schon gedacht.
Antwort von wassermann63 am 14.08.2008, 14:26 Uhr
Ich werde mich mal kundig machen, denn die Wohnung liegt in einem reinem Wohngebiet am Stuttgarter Stadtrand, ist also nur bedingt für Laufkundschaft geeignet *hüstel*. Aber als ausgelagertes Homeoffice sollten sich die Räume eigentlich sehr gut eignen.
Schaun mer mal..
Liebe Grüße
JAcky
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