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Geschrieben von speedy am 14.05.2013, 14:05 Uhr

Lohnfortzahlung wirksam ausgeschlossen? Sonst Kürzung falsch

Hi,
prinzipiell ist das richtig so, die PKV kennt kein Krankengeld für die Pflege kranker Kinder, das ist eine Zusatzleistung.

Was du aber unbedingt prüfen solltest, ist die Rechtmäßigkeit des Gehaltsabzugs. Die Lohnfortzahlung für den Fall eines erkrankten Kindes muss ausdrücklich im Vertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder begrenzt sein, damit der AG dich "nur" unbezahlt freistellen muss und damit den Lohn kürzen darf.

Lies mal hier die Arbeitgeberinfo der TK: http://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankengeld-erkrankung-kind/343712

Erst wenn der AG keine weitere Pflicht zur Lohnfortzahlung hat, dann übernimmt eine gesetzl. KV des Kindes den Lohnausfall, oder eine private eben nicht. In 90% der Fälle ist die Lohnfortzahlung aber nicht wirksam ausgeschlossen, so dass der AG dir weiter das volle Gehalt zahlen MUSS.

Gruß, speedy

 
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