Baby und Job

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Geschrieben von kravallie am 01.10.2015, 22:03 Uhr

Krankenschein, wer kennt sich aus

was du im kopf hast, gilt beim anspruch auf krankengeld, d.h. wenn du dich bereits im krankengeldbezug befindest. DANN musst du am freitag zum doc gehen, um die au zu verlängern.

wenn du aber aktuell "nur so" krank geschrieben bist und meilenweit weg von den 6 wochen vorerkrankungszeiten ist es wurscht.
dann kannst du getrost abwarten und versuchen, dich zu kurieren.
falls nicht, gehst du am mo wieder zum doc.

 
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