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Geschrieben von mäusekind1 am 14.07.2008, 13:35 Uhr

Kind krank!!

Hi!
Hab mal ne Frage.
Seit ich arbeite ist mein Kind noch nicht krank gewesen. Was aber wenn???
Werd ich da mit krank geschrieben? Und muss ich sofort zum Arzt oder hab ich auch 3 Tage "Zeit" - ich mein damit, wenn das Kind beispielsweise nachts spuckt und Fieber hat, kann ich dann auch erst nen Tag abwarten oder muss ich sofort gehen - weil sowas ist ja manchmal nach nem Tag vorbei!

Danke schonmal für eure Antworten!

LG

 
10 Antworten:

Re: Kind krank!!

Antwort von Leewja am 14.07.2008, 14:20 Uhr

Soweit ich weiß, hast du im jahr 10 Kind-krank-Tage. Wies mit dem Arzt ist, weiß ich nicht.

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Re: Kind krank!!

Antwort von Linda761 am 14.07.2008, 14:28 Uhr

Hallo,

ich nehme meist Urlaub, weil das bei uns problemlos möglich und unkomplizierter ist.

Wenn Du Kind-krank-Tage nimmst, musst Du nämlich leider tatsächlich sofort zum Arzt und das erspare ich mir und meinen Kindern gern.

Wenn Du normale Angestellte bist, hast Du 10 Tage im Jahr, Dein Mann auch. Falls Du AE bist, hast Du 20 Tage.

LG
Linda

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Re: Kind krank!!

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 14.07.2008, 14:35 Uhr

Du brauchst vom Kinderarzt eine Krankschreibung. Davon gibts Du eine Kopie beim Arbeitgeber ab. Das Original bekommt die Krankenkasse. Auf der Rückseite davon mußt Du noch was ausfüllen. Die Krankenkasse besorgt sich dann von Deinem Arbeitgeber die Gehaltsangaben und überweißt Dir das Kinderkrankengeld (nicht 100 % vom Gehalt!). Die Kinderkrankentage zieht Dir Dein Arbeitgeber vom Gehalt ab. Evtl. kannst Du auch ohne Krankschreibung zu Hause bleiben (mußt Du sicher Deinen Arbeitgeber fragen), dann bekommst Du aber sicherlich kein Krankengeld (weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse). Es sei denn, Du nimmst Urlaub.
V. G.

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Re: Kind krank!!

Antwort von speedy am 14.07.2008, 15:02 Uhr

Hi,
wenn du nicht gerade beamtet bist, hat jeder Ehepartner 10 Kind-krank-Tage/ Jahr. Du brauchst allerdings ab dem 1. Tag eine Bestätigung vom KiA, die du beim AG und bei der KK abgeben musst.

Bei kleinen Sachen behelfe ich mir meist mit Zeitausgleich oder eigenem Urlaub- ist unkomplizierter als mit einem kranken Kind durch die halbe Stadt zum Doc zu fahren. Bei meinem Mann ist es sogar so, dass er letztens nach einer OP beim Sohn für 10 Tage mit krankgeschrieben wurde - dem AG war aber der Verwaltungsaufwand mit der Lohnkürzung, Formulare für die KK... zu groß, so dass er einfach weitergezahlt hat.

Gruß, Speedy

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Re: Kind krank!!

Antwort von berita am 14.07.2008, 15:18 Uhr

Leider muss man beim Kind sofort zum Arzt, was ich total ätzend finde. Ich nehme dann meistens lieber einen Gleittag oder frage den Kindsvater, ob er aufpassen kann (ist selbstständig).

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Re: Kind krank!!

Antwort von stetibi am 14.07.2008, 23:30 Uhr

Wie schon oben gesagt, hast du pro Jahr Anspruch auf 10 Tage (als AE 20 Tage) Krankmeldung "Kind-krank" vom Kinderarzt (nicht übertragbar aufs Folgejahr, falls nicht "gebraucht").
Daher würde ich mit diesen Krankmeldungen sparsam umgehen - für etwas Unwohlsein, Brechen, Fieber über ein, zwei Tage lieber Urlaub od. Überstundenausgleich nehmen bzw. eine Betreuung organisieren. Falls dann die Masern oder die Windpocken ausbrechen und du gezwungen bist wirklich länger als 1 Woche zuhause zu bleiben, hast du diese Tage noch lohnfortzahlungsmäßig zur Verfügung.

Und: Wenn die 10 Tage aufgebraucht sind und deinem Kind geht's mal schlecht ... könntest du dich auch angesteckt haben und selbst Bettruhe benötigen - bei dir selbst gibt's ja kein Limit wie oft du krank sein darfst. Und gelber Zettel ist gelber Zettel, wessen Name da auch immer draufsteht.

LG, Stefanie

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nochmal wegen den 10 Tagen

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 15.07.2008, 7:14 Uhr

Es scheint relativ unbekannt zu sein, dass man sich die 10 Krankentage des anderen Elternteils mit auf einen Elternteil übertragen lassen kann (ggf. auch teilweise), so dass dieser insg. 20 Tage hat (also nicht nur bei Alleinerziehenden). Es macht z. B. Sinn, dass der Elternteil, der weniger verdient, die zusätzlichen Tage nimmt, da dann der Verdienstausfall nicht so hoch ist. Das geht über die Krankenkasse (am unkompliziertesten, wenn beide in einer Kasse sind). Die Kasse spart ja dann auch Geld (weil sie sonst Krankengeld an den mit mehr Gehalt zahlen müßte). Ich habe allerdings erst 5 Tage verbraucht.
V. G.

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keine Übertragung im Regelfall!

Antwort von speedy am 15.07.2008, 9:37 Uhr

Hallo,
so ganz richtig ist das nicht - im Regelfall gibt es keine Übertragung der Tage auf einen Elternteil - diese Sonderregelung ist für Härtefälle vorbehalten und immer vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers, der dann die doppelte Anzahl an Tagen gewähren muss!

Es ist ja nicht nur so, dass der AG die Tage nicht bezahlen muss und den Formularkram zu bewältigen hat - er muss ja zusätzlich noch für Ersatz sorgen, hat u.U. Produktivitätsausfall etc., so dass ihm die doppelte Anzahl an Tagen nicht so einfach zuzumuten ist.

Gruß, speedy

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Re: klar du hast Anspruch auf Pflegeurlaub/Pflegefreistellung

Antwort von mini99 am 15.07.2008, 10:46 Uhr

Hallo!
Jeder Elternteil hat bis zum 12. Lebensjahr des Kindes (zumindest in Österreich) 10 Pflegeurlaubstage, nachher 5 im Jahr. Ich nehme mir sicher keinen Urlaub deshalb, den brauche ich für die Ferien!!! Würde ich an deiner Stelle auch nicht machen. Wenn das Kind sehr hohes Fieber hat, würde ich den Arzt heimkommen lassen und am Telefon bitten, dass er gleich die Pflegebestätigung mitnimmt.

Die Tage würden dir sonst sowieso verfallen, und sie stehen dir und deinem Kind zu!!!

LG
Traude

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an speedy:

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 15.07.2008, 14:16 Uhr

Also bei uns geht das jedenfalls ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Die Krankenkasse hat auch nichts davon gesagt - auch nicht von Härtefällen. Vielmehr kam der Vorschlag direkt von der KK. Aber v ielleicht gibts da ja Unterschiede in den Bundesländern.
V. G.

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