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Geschrieben von Hannahmarie am 26.03.2010, 19:36 Uhr

job absagen- neue zusage

hallo,
man stecke ich in der klemme. ich hätte mit 1.4. in einem gesundheitszentrum als assistentin der gf anfangen sollen. jetzt habe ich aber die zusage als personalentwicklerin, genau das was ich immer wollte. so jetzt treffen wir uns erst mittwochs um den vertrag zu utnerschreiben. was soll ich wegen dem anderen machen. ich kann ja nicht erst am 1.4. anrufen und sagen hallo ich komm doch nicht. das war jetzt über ein halbes jarh lang vereinbahrt. ich habe voll das schlechte gewissen. und vor allem habe ich vom neuen job ja nur eine mündliche zusage am telefon- aber das wird sich ja wohl nichts mehr ändern. gehaltsvorstellungen etc. wurden schon beim hearing abgefragt und bejaht.
ich bin schon voll fertig. denn ich kenne der geschäftsführer und seine fráu sehr gut und wir habne shcon lange die zusammenarbeit geplant...man- so groß die freude über die zusage als pe war, so groß ist jetzt die angst...................

danke

 
3 Antworten:

Re: job absagen- neue zusage

Antwort von seestern78 am 26.03.2010, 23:54 Uhr

Schildere dem Chef, der die Stelle als Personalentwicklerin anbietet die Situation und frage, ob sich da was machen lässt mit der zeitlichen Abwicklung der Formalitäten. Ich würde den ersten Job solange nicht absagen, wie Du noch keinen anderen Vertrag unterschrieben hast.

Theoretisch kann Du im äußersten Notfall die Stelle sogar antreten und dann in der Probezeit wieder aussteigen, bis Du den anderen Vertrag in Händen hälst. Macht man natürlich nicht, aber dann ist wenigstens der erste Job sicher.

Gruss Katrin

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Re: job absagen- neue zusage

Antwort von Zweizahn am 28.03.2010, 10:30 Uhr

Hi,

Vertrag ist Vertrag. Wenn du die erste Stelle zugesagt hast, womöglich schon einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast (auch ein mündlicher Vertrag gilt), dann musst du die Stelle - rechtlich gesehen - antreten. Ansonsten könnte der erste Arbeitgeber Ansprüche gegen dich geltend machen (wie auch immer die ausshen mögen).
Könntest du denn deine Traumstelle zum 01.05. antreten? Dann hättest du ja die Möglichkeit, entweder mit dem ersten AG zu verhandeln, dass er dich so aus dem Vertrag rauslässt oder du trittst die Stelle an und gehst nach 2 Wochen Probezeit - kommt natürlich darauf an, was im Vertrag steht. Aber so wärest du auf der sicheren Seite. Im schlimmsten Fall müsstest du auf einen Monat Gehalt verzichten.

Ich wünsche dir, dass du die richtige ENtscheidung triffst!

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Vorher absagen kann man nicht, Ersatzansprüche

Antwort von minett2 am 28.03.2010, 21:03 Uhr

Also man kann erst antreten und dann kündigen, sonst kann er Dich richtig verklagen
Also den Job antreten und dann kündigen.
Darf ich fragen, wass Du als Ass. der GF verdienst?
Gerne auch per Kn, da ich vergleichen möchte.

lg

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