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Geschrieben von Spock1 am 26.11.2008, 20:32 Uhr

Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Guten Abend ins Rund,

ab 1. Januar werde ich Beamtin und bin jetzt natürlich am Überlegen, wie ich es mit der Krankenversicherung mache. Freiwillig in der gesetzlichen KV zu bleiben, scheint wesentlich teurer zu sein, und ich wäre dann ja im Prinzip zu 150% versichert, da ich ja Beihilfeansprüche habe.

Nun interessieren mich vor allem zwei Dinge: mein GG ist freiwillig in der gesetzlichen KV (er ist kein Beamter). Müßte ich die Kinder (2 an der Zahl) zwangsläufig bei mir mitversichern, wenn ich in die Private gehe, oder könnten wir sie ihm "zuschieben"? Ich meine, mal gehört zu haben, daß es verpflichtend ist, die Kinder mit in die Private zu nehmen, bin mir aber nicht ganz sicher. Nach meinen bisherigen Informationen bekomme ich mit zwei Kindern sogar 70% Beihilfe, so daß es wahrscheinlich ohnehin sinnvoll und preiswerter ist, die Kinder zu mir zu nehmen, oder?

Nächstes Jahr soll sich ja bei den Krankenversicherungen allgemein allerhand ändern. Ist es da überhaupt sinnvoll, sich schon zum 1. Januar privat zu versichern, oder sollte ich erstmal ein oder zwei Monate abwarten, wie es sich entwickelt und solange die teureren Beiträge der GKV schlucken? Oder ist das alles egal?

Und gibt es noch irgendwas, was absolut gegen eine Private KV spricht? Vom Preis her habe ich da schon ein paar ganz günstige Angebote gesehen.

Vielen Dank und viele Grüße,

Katrin

 
27 Antworten:

Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von paulita am 26.11.2008, 20:54 Uhr

Hallo
ich war bereits 7 jahre beamtin und werde es zum dezember wieder. meine erfahrung ist: die pkv lohnt sich. auch ich hatte 50% beihilfe und da kommst du mit der gkv immer teurer weg. ist ne schlimme, asoziale sache, aber so ist es.
die kinder müssen m.w. mit zu dir, wenn du verheiratet bist. wir sind nicht verheiratet und da war unser kind (damals nur 1) immer beim partner kostenlos in der gkv mit-versichert. ob ich nun 70% beihilfe kriege - da nunmehr auch 2 kinder - weiß ich nicht. ist das wirklich so?

ich habe mit der pkv wirklich nur gute erfahrungen gemacht.

lg
paula

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von Spock1 am 26.11.2008, 20:57 Uhr

Hallo Paula,

also, zumindest steht in der Beihilfeverordnung meines Bundeslandes (S-H), daß man 70% Beihilfe bekommt, wenn man zwei oder mehr Kinder hat (die dann natürlich auch über Dich laufen müssen, also Du den Zuschlag für sie bekommst). Da werde ich die Kinder doch sofort zu mir holen gg.

Vielen Dank schon mal für Deine Einschätzung.

Viele Grüße,

Katrin

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von ny152 am 26.11.2008, 21:26 Uhr

du solltest dich auf jeden fall privat versichern. ansonsten schießt du die 70% beihilfe in den wind! das wäre unsinnig. bei der GKV habe ich bei vollzeit fast 500,- € beitrag gezahlt. in der PKV nur ungefähr die hälfte.

für mich und meine beiden kindern zahle ich jetzt 290,- € (darin enthalten ist allerdings ein 30%iger risikoaufschlag für mich). ich habe nicht die günstigste PKV genommen. günstig ist nämlich nicht gleich gut. die HUK zum beispiel ist günstig, die leistungen sind aber eine katastrophe, vor allem, wenn du irgendwann mal schwerer erkrankt bist. die debeka als verbreitetste krankenversicherung für beamte ist nur dann gut, wenn man einen beihilfeergänzungstarif hat. ohne steht man im extremfall schlechter da als in der GKV.

es ist ein weites feld und man muss viel selber lesen und herausfinden. viele berater kennen sich nicht gut aus, viele wollen einfach nur das produkt verkaufen, das ihnen die meiste provision beschert.

tipp von mir: debeka mit beihilfeergänzungstarif oder barmenia oder DKV. wechseln kannst du ruhig schon zum 01.01.09. eigentlich gibt es keinen grund zu warten.

falls du fragen hast: hier existiert ein sehr kompetentes forum

www.krankenkassentarife.de (forum 3)

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von jori am 26.11.2008, 23:27 Uhr

Hallo,

wenn du noch mehr Kinder möchtest und eine Chance hast, in der Gesetzlichen zu bleiben, tu es - es gibt in der Privaten KEINE Familienversicherung! Du musst also während der Elternzeit KOMPLETT bezahlen.

Außerdem bezahlen die Privaten z.B. keine Haushaltshilfen, wenn du während der Schwangerschaft Hilfe brauchst, was die gesetzlichen tun.

Ansonsten weiß ich nicht, was "besser" ist - da ich die Tarife nicht im Vergleich kenne. Ich habe leider keine Chance, da rauszukommen, insofern erübrigt sich das bei mir.

Die Kinder sind bei dem versichert, der MEHR verdient.-sagt auch Frau Bader im Rechtsforum- (Das werde ich persönlich jetzt mal weiterverfolgen...)

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Die Kinder...

Antwort von Trini am 27.11.2008, 8:15 Uhr

sind bei dem Elternteil zu versichern, der mehr verdient (oder privat).

War bei uns das Problem, mein Mann ging als Angestellter in die Private. Und die Kinder waren vorher bei mir versichert. Er musste sie mitnehmen.

Trini

PS: Wir sind mit der HUK sehr zufrieden. Hatten bisher gar keine Probleme.

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Dann schiebe ich doch nochmal eine Frage hinterher, wenn ich darf

Antwort von Spock1 am 27.11.2008, 9:58 Uhr

Guten Morgen,

danke schon mal für Eure Antworten. Ich habe gestern noch ein wenig im Internet gelesen und auch mit einem Beamten gesprochen (der aber leider kinderlos ist gg). Von daher bin ich inzwischen ziemlich sicher, daß ich mich privat versichern werde und nicht in der GKV bleibe.

Nun noch eine weitere Frage: mein Mann ist ja wie gesagt schon im öffentlichen Dienst, wenn auch als Angestellter. Die Kinder laufen bisher über ihn, weil ich in meinem bisherigen Job keine Kinderzuschläge o.ä. bekomme. Nun habe ich in den Besoldungstabellen gesehen, daß die Zuschläge, die ich für die Kinder bekommen würde, höher sind als die, die er nach TvÖD bekommt. Jetzt haben wir natürlich überlegt, daß ich die Kinder ab Januar über mich laufen lasse. Geht das so einfach? Kann man die Kinder so ohne weiteres tauschen? Oder müssen wir sie uns "teilen"? Dieser TvÖD ist ja eine merkwürdige Angelegenheit.

Vielen Dank nochmal und viele Grüße,

Katrin

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Eigentlich müsste das "Kinder übertragen" problemlos gehen.

Antwort von Trini am 27.11.2008, 10:44 Uhr

In der Krankenkasse war es bei uns ein Anruf.
Steuerlich hat man ja bei 4/4 eh alle Kinder auf beiden Karten.

Nur in Sachen der Zuschläge müsste man noch mal einen "Personaler" fragen, der sich wirklich auskennt.
Wir sind ja beiden in der Übergangsphase mit Individuellen Zwischenstufen und irgendwelchen personalisierten Ausgleichssummen, die kein A... versteht.

Lustig ist nur, dass ich mit TVöD 14 und 65 % netto deutlich mehr Weihnachtsgeld bekomme als mein Mann in TVL 14 in Vollzeit.

Grüße aus dem mausgrauen Kiel.

Trini

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Re: Eigentlich müsste das "Kinder übertragen" problemlos gehen.

Antwort von Spock1 am 27.11.2008, 10:52 Uhr

Das Wetter hier ist wirklich schlimm, nicht wahr gg?

Das Blöde ist, daß ich nicht so recht weiß, wen ich fragen kann. Wenn ich beim Landesbesoldungsamt frage, kennen die sich mit meiner Beamtenbesoldung aus, aber vermutlich nicht unbedingt mit dem TvÖD. Und wenn ich bei Franks Stelle nachfrage, wissen sie -vielleicht!- was über den TvÖD, aber nichts über die Beamtensache.

Ich bin zwar Juristin, aber mit diesen Dingen hatte ich bisher noch nichts zu tun (und das ist jetzt auch schwieriger, als es das ganze Bewerbungsverfahren war gg). Bis Januar scheint nur noch so wenig Zeit zu sein.

Viele Grüße,

Katrin

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Wer weiß da Bescheid??

Antwort von Trini am 27.11.2008, 11:04 Uhr

Vielleicht Ver.di??

Ansonsten wäre das Landesbesoldungsamt sicher der geeignete Ansprechpartner. Die haben ja auch die TvL-Beschäftigten zu bezahlen.
Aber, die Unterschiedede Bund/Kommunen Land sind doch nicht zu vernachlässigen.

Trini

PS: Obwohl mein Mann die Kinder in Sachen Kindergeld und KV auf der Rechnung hat, habe ich auch irgendeinen "Kinderkomponente" im Gehalt.

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huk...

Antwort von paulita am 27.11.2008, 11:30 Uhr

ist die huk in deinen augen wirklich ne katastrophe? interessant. ich war dort 7 jahre versichert, habe in der zeit ein kind bekommen, eine op gehabt (gallenblase), mir zwei brillen gegönnt...und war immer total zufrieden. es gab nicht ein mal irgendein problem. als ich nun ein knappes jahr zunächst kurz arbeitslos war und dann als angestellte gearbeitet habe, bin ich zwar in die gkv gewechselt, habe aber eine art "weiter-versicherungs-vertrag" gemacht, so dass ich dort (tarif usw.) wieder einsteige, wo ich vorher auch war. ab 1.12. ist es nun soweit, ich werde wieder verbeamtet (gehe heute in die staatskanzlei :-))...
mich würde wirklich interessieren, was für dich gegen die huk spricht.
lg
paula

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Aaaalso, das LBsA sagt...

Antwort von Spock1 am 27.11.2008, 11:31 Uhr

...nachdem dann doch jemand da war gg: Ich kann die Kinder ohne Probleme auf mich übertragen, ich muß nur einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dann bekomme ich alle Zulagen und die erhöhte Beihilfe (und die Bearbeiterin fand diese Variante auch am günstigsten). Allerdings kann mein GG, der ja nach TvÖD bezahlt wird, nie wieder eine Kinderzulage bekommen, wenn er sie einmal "abgibt". Wenn ich also mal irgendwann nicht mehr Beamtin sein sollte, fällt die Zulage für uns alle weg.

Aber nachdem ich es nun gerade glücklich in diese Position geschafft habe, wollte ich die eigentlich auch nicht so schnell wieder verlassen gg.

Viele Grüße,

Katrin

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Eigentlich gibt der neue Tarif gar keine Kinderzulagen mehr her.

Antwort von Trini am 27.11.2008, 11:50 Uhr

Die sind nur noch für die Leute, die aus dem BAT übernommen wurden.

Da blickt kein Mensch durch.

Trini

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Re: Eigentlich gibt der neue Tarif gar keine Kinderzulagen mehr her.

Antwort von Spock1 am 27.11.2008, 11:52 Uhr

Genau, er kommt auch aus dem BAT, und das Ganze nennt sich jetzt "Besitzstand" gg. Darum verliert er ihn ja wohl auch, wenn er ihn dann einmal abgibt.

Und da sagen alle, Steuerrecht wäre kompliziert...

Viele Grüße,

Katrin

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von Kleine Fee am 27.11.2008, 12:23 Uhr

Eine Kollegin war in einer ähnlichen Situation wie Du. Grundsätzlich geht es wohl nur nach Höhe des Bruttogehaltes, bei wem die Kinder zu versichern sind. Entscheidend für meine Kollegin war aber die Absicherung im Krankheitsfall der Kinder. Beihilfe und PKV zahlen nicht den Lohnausfall des betreuenden Elternteils, weil Beamte ihre Bezüge einfach weiterbekommen. Angestellten stehen aber 10 Tage unbezahlter Urlaub zu und der Lohnersatz erfolgt über die Krankenkasse des Kindes und wird demnach nur gezahlt, wenn die Kinder gesetzlich versichert sind. Sprich: dein Mann kann eure kranken Kinder nur dann (mit Lohnersatzzahlung) betreuen, wenn sie bei ihm (gesetzlich) versichert sind.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu konfus. Für die Kollegin war es das entscheidende Kriterium. Vielleicht spielt es in eurem Fall aber keine Rolle.

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Stimmt, den Aspekt hatte ich bisher vergessen, weil...

Antwort von Trini am 27.11.2008, 12:36 Uhr

wir noch nicht mal die paar Tage bezahlte Freistellung (beim Bund jetzt 4 pro Kind) brauchen, die uns der AG (wegen Gleichstellung Angestellte/Beamte) auch gewährt.

Trini

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Re: huk...

Antwort von ny152 am 27.11.2008, 17:43 Uhr

stationäre psychotherapie nur maximal 30 tage (im fall der fälle reicht das nie), lebenserhaltende hilfsmittel nicht versichert, das heißt im extremfall keine leistung (außer im krankenhaus, aber was ist, wenn du zu hause ein beatmungsgerät brauchst?), psychotherapie nur bei ärzten, nicht bei dipl.-psychologen, dabei sind dies die haupt-leistungserbringer von psychotherapie.

die huk ist günstig, aber gleichzeitig auch billig. das zeigt sich nicht im normalen alltagsgeschäft (geburt, hier und da mal eine routine-OP, ein paar arztbesuche). wie gut eine PKV ist, zeigt sich erst im extremfall. erschüttert hat mich ein fall einer familie: deren sohn lag im wachkoma im 200 km entfernten krankenhaus, wurde künstlich beatmet. das krankenhaus sagte, er könne ebensogut zu hause liegen, dann wäre er bei seiner familie. voraussetzung: ein beatmungsgerät für zu hause. natürlich sehr teuer. die PKV (weiß nicht, welche das war) hat gesagt: zahlen wir nicht, steht nicht im vertrag. die familie konnte sich das gerät nicht leisten. sie mussten ihren sohn also im 200 km entfernten krankenhaus lassen. da war mir klar, dass ich keine PKV abschließe, die nicht in ihren tarifbedingungen stehen hat: "lebenserhaltende hilfsmittel". beamte haben zwar das glück, dass die beihilfe auf jeden fall in solchen fällen zahlt (wie übrigens auch die GKV in diesem fall anstandslos gezahlt hätte), man bleibt dann trotzdem noch auf 50% bzw. 30 oder 20% der kosten sitzen. bei teuren hilfsmittel (heimdialyse z. b.) ist man dann schon mal einen großen batzen geld los.

was ich sagen wollte: die HUK ist dafür bekannt, dass sie in den bereichen psychotherapie und hilfsmittel weit unter GKV-niveau leistet. für das normale medizinische alltagsgeschäft gilt das sicher nicht.

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Re: huk...und TIPPS?

Antwort von paulita am 27.11.2008, 18:44 Uhr

hey, danke für diese hinweise. darauf habe/hätte ich nicht geachtet. bin vielleicht auch naiv in diesen dingen. mal schauen, für welche ich mich entscheide. habt ihr gute tipps? beamte, 50% beihilfe...?
DANKE
paula

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Re: huk...und TIPPS?

Antwort von Spock1 am 27.11.2008, 18:49 Uhr

Der Beamte, mit dem ich gestern gesprochen habe, war ganz zufrieden mit der Continentale. Ob er auf solche Dinge geachtet hat, weiß ich natürlich leider nicht. Ich werde mir jetzt erstmal allerlei Angebote einholen, glaube ich.

Viele Grüße,

Katrin

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Kleine Kinder und privat?

Antwort von Henni am 27.11.2008, 19:01 Uhr

Hm..weiß nciht , also ICH hätte sie lieber gesetzlich versichert, denn die Kinderbeträge zahlst du wie gesagt voll weiter auch wenn du gar nciht arbeitest! Sie sind ja nciht "bei dir" versichert, sie können ja sogar in eine ganz andere Private Versicherung! Ich finde die Nerverei mit den Abrechnungen etc als Privatpatient unerträglich, aber da wir beide Beamte sind ist es bei uns unumgänglich, dass wir alle 4 privat versichert sind. Übrigens bin ihc seit 14 Jahren bei der HUK und es wurde bislang ALLES bezahlt außer einer KiWu Behandlung, die aber auch die DEBEKA in dem Fall nicht gezahlt hätte. Bei der ist übrigens mein Mann und die zahlt auch alles*g* , aber meine eben auch und für MICH wäre ein Wechsel in die DEBEKA total teuer geworden...und mein montalicher Beitrag in der DEBEKA fast 200 Euro teurer als jetzt in der HUK! Also GUT vergleichen!
Die DEBEKA versichert halt nur Beamte und ist deswegen insgesamt schon teuer..denn die Beamten machen doch wohl öfter krank als Selbstständige, die sich z.B: HUK versichern lassen....

ICh wüsste nciht, warum man "normale" kleinkinder nicht erst mal in de Gesetzlichen lässt. Kann man da nciht später immer noch in den privaten Kindertarif echslen? Doch, oder? ICh finde die Abrechnerei wie gesagt ÄTZEND und lasse da sicher einiges an Geld mir durch die Lappen gehen weil cih es nciht ordentlich mache!

LG HEnni

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von Amelily am 27.11.2008, 20:08 Uhr

Hallo,

ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber ich bin Beamtin mit zwei Kindern, habe 70% Beihilfeanspruch und die Kinder sind bei meinem Mann versichert (gesetzlich), obwohl der weniger verdient als ich.

Laut Techniker Krankenkasse müsste ich über einer gewissen Verdienstgrenze liegen, damit ich die Kinder privat versicher müsste.

Da die gesetzliche Krankenkasse für kleine Kinder eigentlich alles zahlt, was man so braucht, spare ich mir die monatlichen Beiträge und die nervige Abrechnerei.

Allerdings haben wir eine Anwartschaft für die Kinder abgeschlossen (für einen Euro im Monat). So können die Kinder jederzeit ohne Gesundheitsprüfung in die private KV wechseln, wenn es mal sein müsste.

LG
Stephanie

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von Spock1 am 27.11.2008, 20:25 Uhr

Hallo Stefanie,

das ist ja nun auch wieder eine interessante Variante. Wenn Du 70% Beihilfe bekommst, laufen die Kinder ja vermutlich über Dich, das heißt, daß Du die Zuschläge für sie bekommst, oder? Und trotzdem können die Kinder über Deinen Mann versichert werden? Die Lösung würde ich auch vernünftig finden. Ich glaube, unseren GKV-Berater muß ich auch nochmal herholen.

Viele Grüße,

Katrin

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von Henni am 28.11.2008, 9:11 Uhr

Hallo

also mienes wissens bekommst du die 70 % Beihilfe sowieso wenn du 2 Kinder hast, also GANZ EGAL wo sie versichert sind! "Anwärterschaft" war das, was mir fehlten..also DAS würde cih bei gesunden Kindern auch machen: gesetlich versichern, diese Anwärtreschaft zahlen und dann wechseln wenn sie älter sind!

LG HEnni

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Re: huk...und TIPPS?

Antwort von ny152 am 28.11.2008, 11:57 Uhr

die continentale ist ganz gut, hat einen offenen hilfsmittelkatalog (gütekriterium). ich finde die barmenia und die DKV ganz gut, die Debeka auch, aber nur, wenn man bei ihr den Beihilfeergänzungstarif dazu nimmt, ohne sind die ebenfalls eine katastrophe.

barmenia und DKV liegen preislich etwas höher als viele andere, aber geiz ist bei der PKV nicht unbedingt geil. deshalb lasst euch nicht vom monatlichen beitrag blenden.

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Re: huk...und TIPPS?

Antwort von ny152 am 28.11.2008, 11:59 Uhr

und wie gesagt: das forum krankenkassentarife.de ist einfach toll (forum 3). da kann man viel über die suchfunktion nachlesen und auch selber fragen stellen.

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Re: Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Antwort von Amelily am 28.11.2008, 20:47 Uhr

Hallo,

ja, also die Zuschläge für die Kinder bekomme ich trotzdem, das hat nix damit zu tun, wo sie versichert sind.

Mein Mann ist allerdings nicht im öffentlichen Dienst.

LG
Stephanie

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Re: Kleine Kinder und privat?

Antwort von ny152 am 29.11.2008, 15:25 Uhr

gut vergleichen! da gebe ich dir recht! aber bitte nicht nur den beitrag, sondern das komplette tarifgebilde. wie oben geschildert, im normalen alltagsgeschäft ist die HUK sicher gut. sie schwächelt in ernsten krankheitsfällen. aber in die gerät ja gott sei dank nicht jeder. ob man mit diesen möglichen lücken leben möchte, das muss jeder für sich selbst entscheiden. beamte haben im extremfall immer noch die beihilfe, die bei hilfsmitteln sehr gut zahlt. somit bleibt man nur auf einem teil der kosten sitzen, wenn die pkv sich weigert (in meinem fall 30%, da ich 70% beihilfe habe).

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Re: zusatz

Antwort von ny152 am 29.11.2008, 15:30 Uhr

erfahrungsgemäß verschweigen huk-berater übrigens diese lücken (oder kennen sie selbst nicht) und vermitteln den eindruck, es werde ALLES gezahlt. die tarife sprechen jedoch eine andere sprache. der BGH hat erst kürzlich geurteilt, dass PKV´en nur das zahlen müssen, was im vertrag steht. nicht mehr und nicht weniger. wenn du also keine lebenserhaltenden hilfsmittel im vertrag stehen hast, hast du streng genommen keinen anspruch darauf. kein gericht der welt würde dir recht geben. da kann die HUK sagen, was sie will.

stehen ergotherapie, logopädie und krankengymnastik explizit in deinem vertrag? bei dem angebot, was die HUK mir vorlegte, war das nicht der fall. die dame sagte: "muss auch nicht, ist etwas, was auf jeden fall bezahlt wird!" siehe BGH-urteil oben: was nicht drin steht, muss nicht bezahlt werden. wenn die HUK also logopädie zahlt, dann tut sie das auf kulanz. gerade in den nächsten jahren weht der wind für die pkv´en rauher. da werden sich die einen oder anderen schon überlegen, wie kulant sie weiterhin sind.

ich will niemandem seinen HUK-vertrag madig machen, darum geht es mir nicht. ich möchte nur allen interessenten ans herz legen, nicht nur auf den preis zu achten, sondern vor allem auf den tarifinhalt. damit es später kein böses erwachen gibt.

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