Geschrieben von surfmolch am 26.02.2011, 6:05 Uhr |
Elternzeit und 400 € Job
Hallo,
habe da mal zwei Fragen und zwar folgende Situation:
ich arbeite z.Zt noch fest UND auf 400 € Basis und erwarte Ende Mai mein Baby.
Ende März bin ich aber ohne feste Arbeit,der 400 € Job läuft aber weiter.
1.muss mein AG(beim 400€ Job)mir ohne wenn und aber in der Mutterschutzfrist weiterhin die 400 € zahlen(bekomme jeden Monat glatt 400)?
2.wenn ich nach dem Mutterschutz weiterhin auf 400 € arbeite,was auch mit Baby absolut möglich wäre und ich auch in Erwägung ziehe,bekomme ich dann weniger Elterngeld? Oder zählt da ein 400 € Job nicht mit hinein?
Gibt es da auch einen Selbstbehalt,der nicht anrechenbar ist von ich glaube 165€ wie z.B. beim Arbeitslosengeld???
Ich freue mich über fachkundigen Rat und bedanke mich im vorraus bei Euch!
Viele Grüße,
surfmolch
Re: Elternzeit und 400 € Job
Antwort von Jessi86 am 26.02.2011, 9:17 Uhr
Was Punkt 1 betrifft kann ich dir leider nicht helfen.
Punkt 2: wenn du weiterhin auf 400€ Basis arbeitest, wird dir im ersten Lebensjahr das EG gekürzt. Du bekommst dann nur den Regelsatz von 300€, der Rest entfällt und dann halt noch deine 400€ dazu.
Re: Elternzeit und 400 € Job
Antwort von SEAGLD am 27.02.2011, 13:27 Uhr
Nee, ganz so ist das nicht.
Also: man darf während man Elterngeld beziht 30 Stunden die Woche arbeiten.
Wenn man nur den Sockelbetrag von 300€ bekommt, darf man auch zuverdienen OHNE das es angerechnet wird.
Bekommt man mehr die 300€ wird der Verdienst angerechnet.
Die Berechnung sieht dann so aus:
E: Einkommen gesamt
Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde)
Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst)
Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga
Mit Zuverdienst ergibt sich:
E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn
E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn
E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn)
E = 0,67*Ga + 0,33*Gn
Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir nur 33% übrig.
Das alles gilt nur für das 1. Jahr in dem Elterngeld gezahlt wird. Läßt man sich das Elterngeld strecken, so wird es im 2. Jahr nicht angerechnet.
LG Sabine
Re: Elternzeit und 400 € Job
Antwort von surfmolch am 27.02.2011, 14:31 Uhr
Hallo,
und vielen Dank für die Info!!!
Dann muss ich mir nun schnell überlegen,ob ich den 400 € auch auf "Eis" lege und nach der Stillzeit wieder offiziell anfange(würde mein Chef so akzeptieren).
Und ich muss mich erkundigen,ob ich im Mutterschutz weiterhin die 400 € bekomme,obwohl ich nicht arbeite...aber ich meine,es ist so...
Vielen Dank,
LG,
Surfmolch
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