Geschrieben von monik am 23.06.2014, 18:16 Uhr |
Elternzeit bei 7-jähr. Kind beantragen- ist es möglich?
Hallo,
darf ich Elternzeit bei 7-jähr. Kind beantragen.
Zu unserer Situation: wir beide haben nach der Geburt wieder Vollzeit gearbeitet (teilw. home office) und haben deshalt keine Elternzeit beantragt.
Jetzt kommt unser Großer in die Schule und da überlege ich Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Darf ich es jetzt noch?
Wo kann ich es nachlesen? Ich habe bereits gegoogelt, aber nichts dazu richtig gefunden.
Vielen Dank.
Re: Elternzeit bei 7-jähr. Kind beantragen- ist es möglich?
Antwort von schnubbelline am 23.06.2014, 20:15 Uhr
Bis zum 8. Lebensjahr des Kindes kann man Elternzeit nehmen.
http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php
Re: Elternzeit bei 7-jähr. Kind beantragen- ist es möglich?
Antwort von leonessa am 23.06.2014, 20:23 Uhr
Prinzipiell kann man das 3. Jahr bis Ende des 7. Lebensjahres des Kindes nehmen - allerdings muss der Antrag 7 Wochen vor Ende des 2. Jahres gestellt werden. Wie es bei Euch ist, weiß ich nicht, da ja gar keine Elternzeit genommen wurde.
Rede doch einfach mit dem Arbeitgeber - evtl. geht ja eine Beurlaubung.
LG, Leonessa
Re: Elternzeit bei 7-jähr. Kind beantragen- ist es möglich?
Antwort von Oktaevlein am 23.06.2014, 20:28 Uhr
Eine sogenannte Übertragung der Elternzeit ist prinzipiell nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Am besten einfach mal nachfragen. Ich glaube, einen Rechtsanspruch auf Elternzeit gibt es nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
eigentlich nicht mehr...
Antwort von speedy am 24.06.2014, 9:23 Uhr
Hi,
einen Anspruch auf EZ hast du leider nicht mehr. Prinzipiell kann man ein Jahr der EZ "aufsparen" bis zum 8. Lebensjahr, jedoch geht dies nur mit Genehmigung des AG und bei Beantragung innerhalb des 2. Lebensjahres. Dieser Zeitpunkt ist aber wohl leider schon vorbei :)
Andere Möglichkeiten wären Beurlaubung oder befristete Teilzeit - beides natürlich nur mit Zustimmung des AG.
Gruß, Speedy
Re: Elternzeit bei 7-jähr. Kind beantragen- ist es möglich?
Antwort von Pamo am 24.06.2014, 9:24 Uhr
Im hiesigen ÖD kann man sogar bis das Kind 12 Jahre ist unbezahlt freigestellt werden.
Vielen Dank für euere Antworten und Link.
Antwort von monik am 24.06.2014, 19:12 Uhr
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