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Geschrieben von speedy am 13.05.2013, 11:25 Uhr

Elterngeldantrag???

Hi,
wenn du monatl. Gehaltsabrechnungen bekommst, reicht das für den Antrag, das AG-Formular ist dann nicht mehr nötig. Du brauchst alle vollen Monate vor dem Beginn des MuSchu (Wenn dein MuSchu also im Mai beginnt, dann Mai 2012 bis einschl. April 2013.
Dann brauchst du noch die Bescheinigung über Zeitraum und Höhe des MuSchugeldes von der Krankenkasse (bekommst du dort nach der Geburt), denn dieses und die AG Zuzahlung wird vom EG abgezogen, so dass es faktisch während des MuSchu kein Elterngeld gibt.

Ansonsten musst du das Formular vollständig ausfüllen, d.h. auch angeben, ob du während des EG-Bezugs arbeiten willst etc. Wie lange du aber EZ in Anspruch nimmst, ist denen egal, das teilst du nur deinem AG mit.

Gruß, Speedy

 
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