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Geschrieben von Eelschen86 am 22.03.2009, 11:03 Uhr

Arbeitsverbot

Hallo weiß jemand vielleicht ab wann zahnarzthelferinnen arbeitsverbot haben ich bin eine und muss es morgen meiner chefin sagen das ich schwanger bin

 
15 Antworten:

Re: Arbeitsverbot

Antwort von Loraley am 22.03.2009, 11:50 Uhr

Hallo Eselchen!

"Arbeitsverbot" heisst ja nur, daß du nicht mehr am Patienten arbeiten, nicht mehr assistieren und nicht mehr röntgen darfst (obwohl das Quatsch ist, denn wenn man sich nicht im Kontrollbereich befindet darf man auch als Schwangere röntgen.)

Es gibt sicher genügend andere Aufgaben in der Praxis die du bis zum Mutterschutz erledigen kannst und laut MuSchuG auch machen darfst.

LG Lora

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von unserbaby09 am 22.03.2009, 12:45 Uhr

Also ich bin Arzthelferin und habe beide Male ganz normal weitergearbeitet.
Möchtest du denn nicht mehr arbeiten???

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von Mausi2504 am 22.03.2009, 14:28 Uhr

Ich habe nur bis zum Anfang meiner Schwangerschaft gearbeitet. Dann hat mein Chef das Arbeitsverbot ausgesprochen, da es keine Bereiche in der Praxis gab( z.b. Anmeldung) wo er mich unterbringen konnte. Denn ich war auch für Röntgen und OP`s sowie Infusionen und Blutentnahmen zuständig. Also kommt drauf an ob du denn überhaupt ein Arbeitsverbot bekommst. Normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet dir eine entsprechende Tätigkeit zu geben bei der du nicht " gefährdet" bist.

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Klar will ich arbeiten!!!

Antwort von Eelschen86 am 22.03.2009, 14:32 Uhr

Aber ich habe angst das es schädlich für das kind ist

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Re: Klar will ich arbeiten!!!

Antwort von Nele am 22.03.2009, 17:29 Uhr

Hallo!
Ich bin auch Arzthelferin und habe bis zum Ende der Schwangerschaft in der Praxis gearbeitet. Ich finde eine solche Einstellung zum k...
Einfach zu Hause bleiben, weil man Angst hat. dann darfst du nicht mehr raus gehen, einkaufen, usw.!

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Nele

Antwort von Eelschen86 am 22.03.2009, 18:07 Uhr

NEIN das habe ich nicht so behauptet es geht einfach darum ob es schädlich werden kann

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Angst ist ein entscheidender Faktor

Antwort von Krümelkecks am 22.03.2009, 18:37 Uhr

Hallo Eselchen,

vielleicht kannst Du deinen Frauenarzt anrufen und fragen, welche Arbeiten Du machen darfst und welche nicht - damit Du beruhigt bist!

Wenn Du Dir unsicher bist, frag einfach nach! Es geht hier um Dein Baby und Deine Angst solltest Du Ernst nehmen! Sicher wird es auch arbeiten geben, die Du machen kannst! Und sollten noch andere Gründe vorliegen, wird dein Arzt Dich mit Sicherheit zur Sicherheit deines Kindes aus dem Verkehr ziehen!!

Nicht jede Schwangerschaft ist gleich! Ich war auch eine ängstliche Schwangere (hatte eine späte Fehlgeburt) und kenne auch Schwangere, die hochschwanger locker flockig zum Volksfest gegangen sind oder noch die Wohnung renoviert haben! Ich durfte nur noch spazieren gehen und Spaghetti kochen! Ich will Dir keine Angst machen - nur deutlich machen - jede Schwangerschaft ist anders - in den meisten Fällen stimmt der Spruch - Schwangerschaft ist keine Krankheit - aber eben nicht in allen Fällen!

Hör also auf dein Gefühl und kläre alles wichtige für Dich mit deinem Arzt ab!

Alles Gute für Dich und das Baby!

Katja

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Dankeschön

Antwort von Eelschen86 am 22.03.2009, 18:42 Uhr

Hallo
tut mir leid das du eine fehlgeburt hattest

fals ich fragen darf wusstest du warum du eine fehlgeburt hattest???

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Es gibt kein generelles Arbeitsverbot

Antwort von Tinai am 23.03.2009, 9:45 Uhr

Es gibt nur eventuell - oder ganz sicher - Einschränkungen, wie Du nicht mehr eingesetzt werden darfst - schrieb oben ja schon jemadn.

Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du Dich beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen. Das würde ich aber erst machen, wenn Du mit Deinem Chef gesprochen hast und siehst, was er weiß und wie er Dich weiter einsetzen möchte.

Arbeiten schadet ungeborenen zum Glück nicht. Und es gibt sicherlich viele Einsatzfelder in der Zahnarztpraxis.

Viel Glück und alles Gute.

Gruß Tina

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von -Ursula- am 23.03.2009, 20:42 Uhr

ich kopier hier nochmal meine antwort auf deine frage bei N.bader rein:

hallo!
ich bin auch zahnarzthelferin, bei uns in hamburg war das so, dass mein chef das beschäftigungsverbot ausstellen musste, der fa hat das nicht gemacht. (kann sein das es unterschiede gibt)
ich habe noch bis zum 5.monat mitgearbeitet, um neue mitarbeiterinnen einzuarbeiten. auch leider musste ich mal assistieren oder röntgen..

sprech mit deinem chef in ruhe und überlegt, ob es eine tätigkeit ausserhalb des gefahrenbereiches gibt. wenn nicht kommt das beschäftigungsverbot in frage.

ich sehe das so, sobald die frau erfährt, dass sie schwanger ist, raus aus steri, weg von der direkten assistenz (über 2te assistenz im zimmer kann man ja reden, zb zur unterstützung einer auszubildenden), weg aus dem labor.
da bleibt eigentlich nur die arbeit vorne in der anmeldung. oder kleine auträum, putzarbeiten, aber man sollte auch nicht übermäßig mit desinfektonsmittel etc. arbeiten.

ich hab leider noch viel zu viel gemacht, es ist alles gut gegangen, aber ich würde es nicht ein zweites mal riskieren!!!

viele grüße und alles gute!

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von Geisterfinger am 24.03.2009, 11:07 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es grundsätzlich ein BEschäftigungsverbot gibt. Dennoch gibt es im Mutterschutzgesetz Vorschridten, mit welchen Stoffen man umgehen darf und ich glaube auch wieviel man stehend tätig sein darf usw. Guck da mal nach. Kann aber einfach sein, dass du dann nicht bei der Behandlung assistierts, sondern am Empfang sitzt.

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von vonnywalker am 25.03.2009, 17:52 Uhr

Hallo und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Und nun zu deiner Frage. Laut Mutterschutzgesetz darfst du nicht mehr mit Gefahrstoffen arbeiten.
Das heißt u.a., dass die Assistenz, die Aufbereitung von Medizinprodukten, Röntgen usw. ab sofort tabu sind.
In der Praxis darfst du tatsächlich nur noch Verwaltungsarbeiten machen. Wenn dein Chef dich aber dort nicht einsetzen kann, dann musst du beim
Frauenarzt ein Berufsverbot bekommen.
Du bekommst ganz normal dein Gehalt, bis du in den Mutterschutz gehst.
Dein Chef bekommt aus dem Umlageverfahren der Krankenkassen dieses Geld wieder zurück.

DAS ist gesetzlich so geregelt, weil die Gefahr für das ungeborene Kind in unserem beruf nunmal als besonders hoch eingestuft wurde.

Wer sich da gesetzlich nicht so auskennt, sollte nicht gleich über die Fragestellende herfallen und sie vorverurteilen und vor allem denke ich, der Ton macht die Musik, also sollten sich der ein oder andere vielleicht etwas mäßigen !

Für weitere Infos gibts hier ein spezielles Forum für ZFA´s, MFA´s und Tierarzthelferinnen: praxisfit.de (mit den üblichen www. davor ) .
Da sind ganz viele liebe Kolleginnen unterwegs, die dir sicher gern alle Fragen beantworten, gerade zum Thema ZFA´s und Schwangerschaft.

Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft!

LG...

Vonny

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Das deutsche Mutterschutzgesetz ist eine Nullnummer

Antwort von Nicol am 25.03.2009, 22:22 Uhr

Hallo,
das Mutterschutzgesetz ist so ausgelegt, dass ein Lottogewinn wahrscheinlicher ist, als dass man seinem Kind eine Schädigung durch die Arbeit zufügt.
Ich bin gerne arbeiten gegangen als ich schwanger war (ich gehe auch heute noch gerne arbeiten ) und so habe ich mich an bestimmte Aspekte des Mutterschutzgesetzes einfach nicht gehalten . Damit ist natürlich nicht gemeint, dass ich mich ins Röntgen gestellt habe um mich bestrahlen zu lassen, Aber Bücken, Strecken, Stehen und auch Blutabnehmen habe ich gemacht. Ich bin halt eine Rabenmutter: Bin ich übrigens immer noch weil ich mein Kind tgl. 8 Stunden in die Kita abschiebe .

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vonnywalker

Antwort von Eelschen86 am 26.03.2009, 6:29 Uhr

Dankeschön

da hast du vollkommend recht

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Re: Arbeitsverbot

Antwort von PrinzessinSophie am 19.04.2009, 14:21 Uhr

Habe wegen persönlichen Gründen ein absolutes Arbeistverbot bereits schon im 3.Schwangerschaftsmonat bekommen. Allerdings ist es normalerweise so:
Du darfst net mehr am Patienten arbeiten, jedoch Rezeption/Empfang.
Und 6Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin hast du dann auch ein absoluter Arbeistverbot und musst/darfst/brauchst dann nicht mehr arbeiten zu gehen!

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