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Geschrieben von Beauschi am 15.09.2008, 15:05 Uhr

3. Oktober Feiertag

Ich arbeite in einer Bäckerei.
Freitags arbeite ich 7 Stunden.
Jetzt fällt der 3. Oktober auf einen Freitag und es ist so, dass an einem Feiertag die Bäckerei normal nur 3 Stunden auf hat (wie Sonntag)
Bekomme ich jetzt 3 Stunden Urlaub abgezogen oder 7?

Danke
Beauschi

 
5 Antworten:

Re: 3. Oktober Feiertag

Antwort von RenateK am 15.09.2008, 15:25 Uhr

Hallo,
ich verstehe Deine Frage nicht richtig.
Willst Du am 3.10. Urlaub nehmen? Dann bekommst Du in meinen AUgen gar keinen Urlaub abgezogen, denn das ist ein gesetzlicher Feiertag. Würdest Du da arbeiten wäre es Feiertagsarbeit evtl. mit Zuschlägen, die Stunden könntest Du dann abfeiern bzw. ausgezahlt bekommen, wie immer das bei Euch geregelt ist.
Gruß, Renate

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Re: 3. Oktober Feiertag

Antwort von Beauschi am 15.09.2008, 15:30 Uhr

unsere Bäckerei hat an diesem Wochenende geschlossen, daher arbeiten wir nicht.
Ich bekomme ja dann Urlaub abgezogen, aber wieviel?
4 Stunden, welche wir sonst am Feiertag offen hätten oder 7 Stunden, die ich an einem normalen Freitag arbeite. Mein Festgehalt bleibt natürlich, aber wieviel Urlaub wird abgezogen??

Danke Beauschi

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Re: 3. Oktober Feiertag

Antwort von RenateK am 15.09.2008, 15:31 Uhr

Hallo,
also meines Erachtens nimmt man Urlaub nur für Arbeitstage. Ein gesetzlicher Feiertag ist kein Arbeitstag, also brauchst Du auch keinen Urlaub zu nehmen, wenn Du da frei hast.
Viele Grüße, Renate

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Gar keinen!!

Antwort von Trini am 16.09.2008, 8:29 Uhr

feiertag ist Feiertag....und sozusagen "höhere Gewalt".
Urlaub ist Urlaub...den kann man frei wählen.
Wenn der feiertag auf einen Arbeitstag fällt, hat man Glück.
Fällt er auf einen freien Tag, eben nicht.
Habe Jahre lang freitags frei gehabt. Da hatte ich halt am Karfreiteg Pech.

Trini

PS: Hättet Ihr an dem Tag geöffnet, stüde Dir Feiertagszuschleg zu.

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Re: Gar keinen!!

Antwort von nati177 am 20.09.2008, 19:25 Uhr

hallo,

also es sollte dir gar kein urlaub abgezogen werden, da du ja erstens am feiertag arbeitest(das ist eine sonderregelung) und zweitens die gleichen konditionen anfallen wie wenn du an einem Sonntag arbeiten wuerdest. dein arbeitgeber hat die tage einfach ausgetauscht. Normalerweise gibt es an feiertagen entweder einen zuschlag oder einen extra freien tag. bei euch ist es wohl letzteres da ihr ja nun sonntag dafuer zu habt. arbeite auch im dienstleistungsgewerbe

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