Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Lotte08 am 19.06.2011, 15:43 Uhr

wegen des Friedens willen soll ich auf seine Forderung eingehen....

Hallo,
ich bin ganz traurig. Ich habe mich vor 4 Wochen von meinem Mann getrennt - hier auch schon öfter geschrieben.
Heute abend gibt es ein Gespräch. Da er sehr egoistisch ist, oft schreit, am Pfingstmontag nicht gehen wollte (und ich dann den Nachbarn zu Hilfe anrufen wollte und er erst dann gegangen ist), sagt, dass ich krank im Kopf bin usw..... reden wir heute abend nur im Beisein meiner Eltern - ich möchte es so!
Es geht darum, mit welcher Summe er mich ausbezahlen kann (und welche Möbelstücke ich in meine (+2Mädchen) neue Wohnung am 01.07. mitnehmen darf.
Ist total blöd. Ich habe die Vorstellung von eur 30.000 und er 15.000. Ich möchte aber nicht runter gehen, da es die Summe ist, die ich haben möchte. Sonst wird das eben Haus verkauft. Meine Summe ist schon gerechtfertigt.
Meine Eltern meinen nun, wenn er mir 20.000 eur bietet, dann soll ich sie des lieben Friedens willen nehmen. Ich bin so traurig, dass sie nicht richtig hinter mir stehen. Es ist so viel passiert und sie haben genau mitbekommen, wie SCHEISSE ER und seine blöde MUTTER sich mir und den Mädchen gegenüber verhalten haben und das ich IMMER gesprächsbereit war. Ich bin echt traurig darüber.
Mein Mann droht mir übrigens, dass wenn meine Summe zu hoch ist, er am 1.7. nicht wieder ins Haus einzieht - sondern sich eine Wohnung sucht und dann wird es für uns beide noch teurer.... PS: Er arbeitet bei der Bank, wo wir das Darlehen haben.
Könnt ihr mich ein wenig aufbauen? Das wäre lieb....
Gruß
Lotte

 
9 Antworten:

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von mf4 am 19.06.2011, 15:58 Uhr

Solche Verhandlungen über solche Summen macht man nicht privat und mit deinen Eltern sondern mit einem Anwalt und Gespräche eher mit neutralem Zeugen. Du ziehst aus und wenn er dich nicht auszahlen kann oder will, er auch ne Wohnung sicht (was ja sein Recht ist wie deins auch) dann seht ihr erstmal beide kein Ende.
Da ich weiß wie wenig Ex-Männer in Sachen geld zugänglich sind kann ich leider nichts aufbauendes schreiben aber nimm den Rat an und mache sowas nicht ohne Anwalt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von engelchen_lpz am 19.06.2011, 16:00 Uhr

stimme mf4 voll zu.. du redest hier schließlich nicht von n paar hundert euro, sondern von einer doch recht großen Summe Geld.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von Lotte08 am 19.06.2011, 16:09 Uhr

Jeder war schon beim Anwalt. Deshalb weiß ich auch, dass meine Summe völlig rechtens ist. Er möchte nicht mit zu meiner Anwältin kommen (habe einen Beratungsschein = kostenlos). Bei seinem Anwalt kostet es VIEL Geld - meint er.

Was sollen wir denn da besprechen? Eigentlich ist alles klar. Ich weiß natürlich nicht, mit welchem Klopper er heute abend kommt. Ich werde ihm heute abend auf jeden Fall vorschlagen, dass wir uns bei meiner Anwältin noch mal beraten lassen können.

Danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von spiky73 am 19.06.2011, 16:12 Uhr

ich schließe mich den vorschreiberinnen an.

es geht nicht mal grade so um ein taschengeld im vorbeigehen, sondern darum, dass eine ehe aufgelöst werden soll - und im zuge dessen wird halt eine aufstellung aller vermögenswerte und verbindlichkeiten gemacht - und dann soll möglichst gerecht aufgeteilt werden.

ich würde mich in so einem falle nicht über den tisch ziehen lassen wollen. von daher sollte bei solchen gesprächen schon eine dritte, aber neutrale person dabei sein und auch neutral und offen beraten.

immerhin bist du auch keine bittstellerin bei deinem mann, sondern es stehen dir ganz klar auch dinge zu. und nicht unbedingt nur in der höhe, die deinem mann schmeckt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von spiky73 am 19.06.2011, 16:14 Uhr

naja, wenn er nicht willens ist, direkt zu kommunizieren, dann sollen das doch die anwälte untereinander ausfechten.
und in letzter instanz entscheidet dann auch gerne ein richter.

und dann kannst du auch deine eltern getrost aussen vor lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von bikermouse66 am 19.06.2011, 16:28 Uhr

Solche Gespräche ohne Anwalt gehen nur, wenn man sich einig ist und es muß dann auch vom Notar bestätigt werden.
Laß Dich da nicht veräppeln. Es kratzt ihn wahrscheinlich nicht, daß Deine Eltern dabei sind. Regel es über den Anwalt. Zur Not wird ein Gutachter beauftragt und dann wird man sehen. Teurer wird es nur für ihn, nicht für Dich. Klar, er möchte wenig geben und was mit Dir ist, ist ihm egal.

Würde den Termin heute absagen, wir sind doch nicht auf dem Basar.

LG
mousy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von Terkey235 am 19.06.2011, 16:31 Uhr

Kann mich nur anschließen. Diese Dinge sollte die Anwälte regeln und ich würde da gar nichts privat machen. Wie man sieht, funktioniert es schon im Vorfeld nicht. Was machst du, wenn deine Eltern dir nachher reinquatschen? Nee, nee, würde ich nicht riskieren.

Viel Erfolg, terkey

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von shinead am 19.06.2011, 18:08 Uhr

Verhandel heute Abend bloß nicht über Zahlen.

Klärt die Möbel und den Hausrat. Den Rest lässt Du bitte schön die Anwältin machen.

Die Geschichte mit "dem lieben Frieden" kann schnell nach hinten los gehen. Nämlich dann, wenn Dein Gegenüber das spitz kriegt und immer wieder ausnutzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "wegen des Friedens willen" soll ich auf seine Forderung eingehen....

Antwort von Keldana am 20.06.2011, 18:13 Uhr

Hi !

Eins sollte Dir klar sein ... diese Drohkulisse zieht er nur deswegen ab, weil er genau weiß, dass Du im Recht bist und er versuchen will, Dich zu drücken.

Demnach würde ich an Deiner Stelle ihm mitteilen, dass Du das ganze über den Anwalt regeln läßt und dann Deinen fairen Anteil bekommst.

Falls er also es noch ohne Anwalt versuchen will, kann er es gerne probieren, aber er braucht nicht zu glauben, dass Du Dich über den Tisch ziehen läßt.

Dann wird er von ganz alleine ziemlich friedlich, könnte ich mir vorstellen. ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.