Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 25.04.2015, 23:20 Uhr

@siefragt

Hallo,

jetzt mal Ruhe bewahren!

Für Leute wie Dich sind Gesetze wie das SGB II ("Hartz IV") da! Ich vergleiche Menschen wie Dich gerne mit einem Hochseilartisten, der vom Seil fällt. Jetzt gibt es eine ganze Menge Auffangnetze wie ALG I, Kindergeld, Wohngeld, Erwerbsunfähigkeitsrente, Konkursausfallgeld, Halbwaisenrente, Unterhaltsansprüche, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsansprüche usw. usw., aber... wenn alle diese Netze nicht ausreichend und/oder nicht einschlägig sind, kommt als allerletztes großes Netz ganz unten das SGB II, um zuverhindern, daß der Hochseilartist auf den Zirkusboden aufschlägt.

Übersetzt für Dich heißt das: Auf zum Jobcenter und ALG II beantragen. Du brauchst dafür Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, ggf. Nachweise über die aktuelle Miete, Nachweise über Einkommen wie Kindergeld, Unterhalt, ggf. Lohnabrechnungen, über Vermögen, z.B. Sparbücher. Falls Du irgendwelche Lebensversicherungen hast, wird ein Nachweis darüber benötigt, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist und, ganz wichtig, eine Bescheinigung, wieviele Beiträge Du bisher geleistet hast (damit wird errechnet, ob ein Rückkaufswert evtl. unwirtschaftlich und Dir nicht zuzumuten ist). Krankenversichert wirst Du über das Amt, und damit auch Dein Kind.
Das ist zu Anfang etwas Papierkram, aber anschließend hält sich das Ganze in Grenzen. Keine Sorge, das paßt schon!

Viele Grüße
Ralph

 
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