Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 28.12.2014, 15:11 Uhr

@ mf4

Da sie verheiratet war nehme ich an es gibt GSR und dann muss der KV der Namensänderung zustimmen.
Vielleicht ist der Ex ja zugänglich, findet es okay, wenn sein Kind den Mädchennamen der Mutter tragen würde. Das wäre meine Variante.
Nachnamen des Next... och nö... als doppelt gebranntes Kind 3 mal nö.

 
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