Geschrieben von shinead am 14.07.2015, 7:32 Uhr |
zu meinen beitrag von gestern...
Ob Du jemanden mitnimmst oder nicht, kannst Du nach Bauchgefühl entscheiden. Auf jeden Fall solltest Du Dir eine Liste der Punkte machen, die Du ansprechen möchtest.
Wenn Du jemanden mitnimmst, sollte dieser jemand wissen worum es geht und was Du möchtest, damit er/sie Dich wieder in die richtige Richtung schubsen kann.
Ganz klar: Ausweitung der Umgangszeiten geht nur gemeinsam. Gleiches gilt für die 50/50 Regelung und keiner kann Dir verbieten mit Deinen Kindern im Familienbett zu schlafen!
- zu meinen beitrag von gestern... - tina2003 14.07.15, 6:54
- Re: zu meinen beitrag von gestern... - shinead 14.07.15, 7:32
- Re: zu meinen beitrag von gestern... - Strudelteigteilchen 14.07.15, 8:48
- strudelteigchen u Shinead - tina2003 14.07.15, 9:10
- Re: zu meinen beitrag von gestern... - Terkey235 14.07.15, 11:33
- Re: zu meinen beitrag von gestern... - tina2003 14.07.15, 11:52
- Falsche Sichtweise - Strudelteigteilchen 14.07.15, 12:32
- strudelteigchen... - tina2003 14.07.15, 12:34
- Na, siehste :-) - Strudelteigteilchen 14.07.15, 16:13
- Re: Na, siehste :-) - tina2003 14.07.15, 17:15
- Re: Na, siehste :-) - Terkey235 14.07.15, 22:46
- Re: Na, siehste :-) - tina2003 14.07.15, 17:15
- Na, siehste :-) - Strudelteigteilchen 14.07.15, 16:13
- strudelteigchen... - tina2003 14.07.15, 12:34
- Falsche Sichtweise - Strudelteigteilchen 14.07.15, 12:32
- Re: zu meinen beitrag von gestern... - tina2003 14.07.15, 11:52
Unterhaltstitel
Scheidung, fragen fragen, fragen
Urlaub mit Kind(ern) als Alleinerziehende finanzierbar?
Nachträglich gemeinsames sgr
Habt ihr ein Treffpunkt?
Nochmal ne Frage bzgl. Verreisen der Kinder
Brauche eure Meinung- achtung lang
Was brauch ich für das alleinige Sorgerecht?
Happy Birthday Groschi!!!