Geschrieben von ohnoo am 28.08.2015, 12:45 Uhr |
Wohnungskauf
Bitte geh zu einem Notar und lass Dich beraten. Deine Überlegungen beißen sich jetzt schon. Zb brauch der eine vom anderen keine Zustimmung, wenn er seinen Miteigentumsanteil verkaufen will. D.h., will einer verkaufen und der andere nicht, gehts halt nicht. Außer der Käufer kauft nur den entsprechenden Anteil... Dann gibt es in den meisten Fällen Hausverwaltungen, die einem Verkauf zustimmen müssen. Sowas steht im Grundbuch, Teilungserklärung und/oder Verwaltervertrag. Ansonsten muss die Hausgemeinschaft zustimmen.
Vorkaufsrecht für Partner ist genauso sinnlos. Wie willst Du das aus dem Grundbuch bekommen, wenn es mit den Personen Streitigkeiten gibt? Oder die Whg an 3. verkauft werden soll und der Berechtigte aber die Löschung seines Rechtes nicht bewilligt? Oder oder oder.
Zieht einer von Euch ein, soll er Miete zahlen??? Für was, was ihm eh schon zum Teil gehört?
Bei solchen Überlegungen ist es echt sinnvoll, dass jeder seine eigene Anlage hat. Was Du hier vor hast ist familiär widersinnig.
Lass Dich beraten. Auch steuerrechtlich, wenn es eine Kapitalanlage sein soll.
- Wohnungskauf - Nichtneu1 25.08.15, 19:14
- Re: Wohnungskauf - MAMAundPAPA2013 27.08.15, 23:41
- Re: Wohnungskauf - ohnoo 28.08.15, 12:45