Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dreierbande am 01.07.2011, 14:12 Uhr

Werden Renovierungskosten übernommen?

Bei einem notwendigem Umzug werden diese Kosten bei uns übernommen, wenn der Vermieter bzw. die WBG die Wohnung als untapeziert ins Wohnangebot ausschreibt und die Kosten vor dem Umzug beantragt werden.

Bis auf eine unserer WBG schreiben alle andern vor, daß man bei Beendigung des Mietverhältnisses, die Tapeten entfernen muß. Demensprechend sind fast alle Wohnungen die man hier anmieten kann, grundsätzlich untapeziert.

Ich habe aufgrund besonderer Umstände die Einzugsrenovierung von einem örtlichen sozialen Unternehmen machen lassen und inklusive Material und Arbeitsstunden bezahlt bekommen. Die besonderen Umstände werden aber sehr wohl geprüft, und man bekommts nicht einfach so genehmigt.

 
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