Geschrieben von Bianca78 am 24.05.2008, 16:04 Uhr |
Wann der ARGE mitteilen??
Hallo,
ich bin ja auch lange ae gewesen. Seit ca. einem Jahr habe ich einen neuen Partner.
Wir ziehen zum 01.09. in eine gemeinsame Wohnung.
Ich arbeite, aber nicht genug so das ich einen Zuschuss von der ARGE bekomme. Der aber höchstwahrscheinlich wegfällt, wenn ich mit meinem Freund wohne, da er Vollzeit arbeitet und somit, denke ich, "zuviel" verdient.
Wir haben vorgestern die Mietverträge unterschrieben.
Wann muss ich denn der ARGE mitteilen, das ich ab 01.09. wohl keinen Anspruch mehr habe? Sofort? Oder ca. einen Monat vorher?
Bin ja jetzt noch auf das Geld angewiesen.
Mein Bewilligungsbescheid geht bis zum 31.10.08.
Kennt sich da jemand mit aus??
LG
Bianca
Re: Wann der ARGE mitteilen??
Antwort von Taram am 24.05.2008, 16:46 Uhr
Hallo,
hier ein Link zur eheähnlichen Gemeinschaft:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_eheaehnliche_gemeinschaft.aspx
Gruß Taram
Re: Wann der ARGE mitteilen??
Antwort von sibs1 am 24.05.2008, 18:52 Uhr
Hallo,
mache es am besten so schnell wie möglich und frage nach, wenn Du keinen Bescheid bekommst.
Meine Arge hat es nicht geschafft die Sachen rechtzeitig zu bearbeiten und das obwohl ich 1 1/2 Monate vorher Bescheid gegeben habe, dass ich das Geld nichtmehr benötige.
LG Sibs
@Ralph
Antwort von Bianca78 am 24.05.2008, 19:15 Uhr
Hallo Ralph,
du kennst Dich doch mit der Materie aus.
Ich möchte nichts falsch machen und keinen Ärger haben.
Weißt Du wann ich es melden muss?
Bin auf das Geld noch bis Mietbeginn angewiesen.
Ich habe eigentlich einen guten Draht zu meinem SB, da ich immer alles melde, aber in dieser Sache weiß ich nicht recht. Reicht es, wenn ich Anfang August bescheid gebe, das ich ab September keine Leistung mehr brauche??!!
Ich danke Dir vielmals.
LG
Bianca
@Bianca
Antwort von Ralph am 24.05.2008, 21:17 Uhr
Hallo,
Dein Posting habe ich leider übersehen... :-/
Da bei Dir ja bereits vertraglich alles klar ist, spricht nichts dagegen, dem Sachbearbeiter bereits jetzt die Änderung ab 01.09. mitzuteilen. Das Problem ist nämlich, daß, wenn er Anfang August z.B. im Urlaub ist und seine Vertretung die Post erst 2-3 Wochenspäter sichtet, dann ist die Septemberleistung schon raus, und dann haben die Kollegen den Salat: Anhörungsschreiben MUß raus (steht im Gesetz), Rückforderungsbescheid, Sollstellung veranlassen, Überwachung des Zahlungseinganges... das nervt, weil dafür eigentlich gar keine Zeit ist.
Dein Sachbearbeiter wird Dir dankbar sein, wenn er jetzt, noch kurz vor Beginn der wirklich stressigen Urlaubszeit, Deine Mitteilung in Ruhe ins System einpflegen kann. :-)
Viel Glück und alles Gute
Ralph/Snoopy
P.S.: Vor Tacheles kann ich Dich als Insider nhur warnen. Die Leute dort sind in erster Linie auf Krawall und Aufmische der Sachbearbeiter gebürstet, sodaß deren Ratschläge gerne über das Ziel hinausschießen.