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Geschrieben von nisire am 23.01.2011, 18:55 Uhr

vielleicht kann mir einer helfen....

Hallo in die Runde,

vielleicht weiß ja einer von Euch bescheid....
Folgendes: All die zeit haben wir ergänzende ALG2 Leisungen bezogen, da der Verdienst von meinem Lebenspartner nicht ausgereicht hat und die Kinderbetreuung nicht komplett gesichert war. Inzwischen gehe ich freu in Teilzeit arbeiten und verdiene nicht schlecht. Laut den ganzen Online Rechner würden wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag besser fahren. Die ARGE hat uns noch nicht neu berechnet weil diese erstmal auf die Abrechnung warten wollendie ich Anfang februar erhalte.

Nun habe ich hier die Unterlagen für Wohngeld und Kinderzuschlag liegen und wollte von meiner Chefin die Verdienstbescheinigungen schon mal ausfüllen lassen. In all den Formulare wollen sie den Verdienst von den letzten mindestens 3 Monaten wissen. Doch so lange bin ich ja noch nicht dort beschäftigt. Die ARGE stellt aber die Leistungen bestimmt erstmal ein, oder müssen die solange in Vorlage dann treten???

Kann man sich auf solche Online Rechner eigentlich verlassen ??? Mir gehen lauter Zahlen durch den Kopf weil ich nicht weiß ob wir weiter Leistungen von der ARGE bekommen oder aber Wohngeld und Co.

Kann mir einer sagen wie das alles nun von statten geht oder was ich am besten nun machen soll.

Danke und LG nisire

 
2 Antworten:

Re: vielleicht kann mir einer helfen....

Antwort von JeeKayLou2009 am 23.01.2011, 19:04 Uhr

Hallo Nisire, ich weiss nur soviel den Kinderzuschlag bekommt man nur unter bestimmten Vorraussetzungen denn ich beziehe selber ALG2 und beomme diesen Kinderzuschlag nicht da ich von der Arge Geld beziehe...
Man bekommt diesen Zuschlag nur wenn man Arbeitet und mind. 600 Brutto verdient so ist das bei uns...
Da du die letzten 3 Monate die Gehaltsabrechnung vorzeigen muss zeigst du einfach den Bescheid von der Arge vor und das was du jetzt im Monat verdienst so würde ich es machen...
Mehr weiss ich dazu auch nicht oder ich überlege mal weiter...:-)

Viel erfolg LG

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also

Antwort von Keksraupe am 24.01.2011, 0:02 Uhr

du legst dann die aktuelle verdienstbescheinigung vor und den aklten Hartz4 bescheid (und danach den neu berechneten, bzw den zettel, auf dem steht, dass es weg fällt)

dann berechnen die das schon selbst, du musst dafür nicht erst 3 Monate arbeiten (das gilt nur für leiute, die schon seit über 3 Monaten arbeiten, die müssen dashalt vorlegen...)

lG

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