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Geschrieben von bogart am 08.07.2008, 23:18 Uhr

Vermögen bei ALG II

Hallo,
mein Vermögen übersteigt den erlaubten Betrag den man bei ALGII oder Hartz 4 haben darf. Aber da ich mich trennen will und dann Neu-Anschaffungen wie Möbel, Waschmaschine, Trockner, Fernseher etc. machen muß werde ich das Vermögen "drüber" sowieso aufbrauchen. Nur den Antrag werde ich ja vorher abgeben sonst kriege ich ja keine Miete, etc. Wie kann ich dieses "Über-Vermögen" schützen? Könnte ja das Geld einfach abheben und derweil unter die Matratze legen aber die beim Amt wollen ja bestimmt die Kontosauszüge sehen? Hat jemand Erfahrung damit?

 
8 Antworten:

Re: Vermögen bei ALG II

Antwort von Speedy78 am 08.07.2008, 23:33 Uhr

Hallo!

Ja, die Arge will Auszüge der letzten 6 Wochen sehen! War auf jeden Fall bei mir so vor 2 Jahren. Vielleicht haben sie das jetzt auch geändert und wollen einen noch längeren Zeitraum einsehen! Was ich mir vorstellen könnte. Ich meine mich dunkel an was erinnern zu können... aber 6 Wochen definitiv.

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Die letzten 3 Monate

Antwort von lilliblue am 09.07.2008, 6:38 Uhr

sind es bei mir

Susi

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Halbes Jahr

Antwort von Tiziana30 am 09.07.2008, 7:21 Uhr

Bei uns muß man bei jeder Antragsstellung die Kontoauszüge des letzten halben Jahres beifügen.
LG, Tiziana

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Re: hier von 4 Wochen,

Antwort von Anjaunddavid am 09.07.2008, 7:44 Uhr

warum ist das denn so unterschiedlich???

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Mit welchem Recht willst Du Deine Kohle...

Antwort von Ralph am 09.07.2008, 9:09 Uhr

... am Gesetz vorbeischleusen?

150,- € pro Lebensjahr, dazu jedes Kind 3.100,- €, an Schonvermögen, jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich noch 750,- € für Anschaffungen wie Kühlschrank und Waschmaschine.
Sorry, wer da noch was vor dem Gesetz vertuschen und weismachen will, daß er so arm ist, daß er die Hilfe der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen will, hat ein weit überzogenes Anspruchsdenken. Da gibt es dann ja wohl Menschen, die die Leistungen weitaus nötiger haben.

Achja, ich lasse mir in Einzelfällen LÜCKENLOS die Kontoauszüge der letzten 12 (!!) Monate vorlegen! Gerade wegen solchen Pfiffikussen wie Dich, die meinen, die Sachbearbeiter austricksen zu können/müssen, ist das leider immer wieder notwendig. Und ich werde hier gewiß nicht breittreten, was sich bisweilen dabei alles herausgestellt hat!!

Ralph/Snoopy

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Re: Mit welchem Recht willst Du Deine Kohle...

Antwort von caja am 09.07.2008, 11:15 Uhr

frag erstmal bei deiner bausparkasse wie schnell du an das geld kommen könntest.
dann rede einfach mal mit deinem sachbearbeiter und erklär deine situation, ich meine da geht ja sicher schon einiges für umzug, renovierung, neuanschaffungen und kaution an geld drauf - ich denke was dann noch übrig bleibt, sollte angerechnet werden.
lg caja

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Re: Mit welchem Recht willst Du Deine Kohle...

Antwort von Madleen1974 am 09.07.2008, 17:55 Uhr

Hallo, bei uns wollen sie den letzten Kontoauszug sehen
L.G

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Re: an Ralph - Mit welchem Recht willst Du Deine Kohle...

Antwort von bogart am 09.07.2008, 22:25 Uhr

Hallo,
lieber Ralph, ich will niemanden austricksen, evtl. hab ich mich falsch ausgedrückt. Es ist folgendes, so alt bin ich nun auch nicht dass ich mit 150 € mal Lebensjahre ein Vermögen zur Verfügung hätte. Ich bin auch nur etwas drüber. Aber ich muß total neue Anschaffungen machen, sämtliche Möbel (die jetzigen gehören ihm oder sind teilweise zu groß für eine kleine Wohnung). Das heißt wenn ich die Anschaffungen gemacht habe bin ich sowieso weit unter dem Satz der erlaubt ist. Aber ich habe Angst dass ich dann die Miete, Kaution, Umzug und was sonst noch so kommt nicht zahlen kann oder dass das einfach alles zuviel wird, war ja noch nie in so einer Situation, da ist auch sehr viel Angst dabei. Aber noch was anderes, von diesem Rest- oder Schonvermögen muß ich wohl nächstes Jahr auch noch ein Auto kaufen, wohne hier auf dem Land wo ich darauf angewiesen bin. Noch dazu habe ich eine Krankheit für die ich immer etwas Geld auf der hohen Kante haben muß, denn diese Krankheit hat leider den Nebeneffekt dass ich was verbrauche, dass mir keine Krankenkasse oder sonst wer zahlt, bin deshalb auch in Behandlung, aber das geht nicht von heut auf morgen. Ich fand deine Antwort ziemlich schroff und habe mich auch sehr geärgert, aber evtl. hattest du einen schlechten Tag dort wo du arbeitest, wohl bei der Arge?! Denke nicht immer so schlecht von den Menschen, du weißt nie welche Einzelschicksale hinter ihnen stehen!
Bogart

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