Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 29.06.2017, 15:20 Uhr

Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017

ich hatte Anruf vom Jugendamt. Hier erzählt man mir, das Gesetz sei noch gar nicht durch, nichts sei sicher, ich könnte zwar n Antrag stellen aber es kann sein, dass erst ab September rückwirkend zum Juli ausgezahlt wird.
Auf der Seite des JA immer noch die alten Formulare... und interessantweise nirgends ein Kästchen für "anderer Elternteil verstorben"... Aber, zumindest da bin ich jetzt beruhigt und wirklich gottfroh!!!! auch mein Sohn bekommt - obwohl dann jetzt bald 14 Jahre alt und KV verstorben, Halbwaisenrente erhält er nicht - dann wieder UHV. Und das rettet hier ungemein viel!

 
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