Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Kalinamalina am 21.06.2022, 21:38 Uhr

Unterhaltsgeld

Hallo in die Runde

Ich weiß nicht ob ich da richtig wäre, würde aber Eure Hilfe brauchen. Mein Mann hat ein Kind aus der früheren Ehe, das jetzt bei uns wohnt. Wir werden bald umziehen und das Stiefkind wird dann zur Mutter ziehen. Die Frage ist, wie groß wäre dann das Unterhaltsgeld. Wird es berücksichtigt, dass ich nicht arbeite und mein Mann sozusagen für sich selbst, mich und auch unser gemeinsames Kind die Kosten fürs Leben trägt? Dazu kommt auch die Miete und Darlehen . Laut der Düsseldorfer Modelle heißt es circa 500 Euro Unterhaltsgeld. Wenn diese Summe aber abgezogen wird, haben wir fast gar kein Geld zum Leben...würde mich für eure Erfahrungen interessieren und natürlich die Informationen

 
12 Antworten:

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Pamo am 22.06.2022, 6:54 Uhr

Es kommt auf das Einkommen des Kindsvaters an. Ihr solltet das professionell berechnen lassen, der Blick in die Düsseldorfer Tabelle reicht nicht aus, weil die nicht die abzugsfähigen Faktoren berücksichtigen kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Lena_1922 am 22.06.2022, 8:34 Uhr

Die Düsseldorfer Tabelle ist immer schon für 2 Kinder gerechnet - also für das 1. und 2. Kind. Du bist da nicht berücksichtigt - deine Ansprüche kommen nach den Kindern.

In der Düsseldorfer Tabelle sind zwei Tabellen - eine in der Unterhalt mit Kindergeld gerechnet ist und eine (weiter unten) die heißt Zahlbeträge - dieser Betrag muss überweisen werden - hier sind 50 % Kindergeld für den Vater abgerechnet.

Abgezogen wird dann noch der Arbeitsweg und bis zu 4 % Altersvorsorge und Schulden die vor der Trennung entstanden sind.

Um an 500 € Unterhalt zu kommen muss dein Mann je nach Altersstufe über 2700 € netto haben - d.h. es bleiben 2200 für euch.

Die Berechnung des Unterhalts macht die Beistandschaft beim Jugendamt kostenlos - die berücksichtigen auch alle abzugsfähigen Kosten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Pamo am 22.06.2022, 9:36 Uhr

Das macht die Beistandschaft aber leider nur für den Unterhaltsempfänger - nicht für den Unterhaltspflichtigen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Belly-Monkey am 22.06.2022, 10:23 Uhr

Für den Unterhalt ist es völlig egal, wie eure Lebensumstände sind. Wenn euch nach Abzug des Unterhalts Geld fehlt, müsst ihr leider euren Lebensstandard herunterschrauben bzw. du müsstest womöglich arbeiten gehen, um die Familienkasse aufzubessern. Das Kind hat Anspruch auf den Unterhalt - komme, was wolle.

Allerdings könnt ihr pi mal Daumen schon mal ausrechnen, wie hoch der Unterhalt tatsächlich ist. Es kann natürlich sein, dass ein Mangelfall vorliegt. Hier mal eine Beispielrechnung:

Verdienst des Vaters (nach allen Abzügen): 2000€ - Selbstbehalt von 1160€ = 840€

Unterhalt DT K1 (z.B. 6 Jahre): 368,50€ (478€-109,50€ (Hälfte Kindergeld, wenn Kindergeld an Mutter ausbezahlt wird))
Unterhalt DT K2 (euer Gemeinsames, unter 6 Jahre): 306,50€ (416€-109,50€)

Summe: 675€
(Dies liegt innerhalb des zur Verfügung stehenden Betrags, so dass der Unterhalt für das K1 bei 368,50€ liegen würde.)

Nehmen wir an, der Mann verdient weniger, so dass nur 500 Euro für den Unterhalt zur Verfügung stehen würden - also weniger als der nach DT Bedarf. Dann rechnet sich das folgendermaßen:

K1: 368,50 x 500 : 675 = 272,96 €
K2: 306,50 x 500 : 675 = 227,05 €

In dem Fall müsste der Mann nur 272,96 € Unterhalt an K1 zahlen.

Vielleicht hilft dir das Rechenbeispiel, den annähernd realistischen Unterhalt auszurechnen. Dann seht ihr ja, ob das mit eurem eigenen Lebensstil noch passt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Kalinamalina am 22.06.2022, 10:39 Uhr

Vielen Dank :) das hat mir recht geholfen. Aber habe mich da woanders informiert. Schulden werden auch berücksichtigt. Ich leider kann noch nicht arbeiten da mein Baby erst 2 Monate ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Lena_1922 am 22.06.2022, 10:55 Uhr

Naja, aber dann bekommst du ja noch Elterngeld

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Chaka! am 22.06.2022, 15:16 Uhr

Da lasst euch lieber genau beraten.

Es ist nicht zwingend so, dass ihr die Kreditrate komplett berücksichtigen könnt. Lasst es von einer kompetenten Person (Anwalt/Anwältin; Jugendamt o,ä.) durchrechnen, damit nicht das böse Erwachen kommt.

(Wenn Schulden so einfach unterhaltsmindernd wären, würden sicherlich viel mehr Unterhaltspflichtige teure Anschaffungen machen, um nicht zahlen zu müssen... Was ich Euch jetzt NICHT unterstelle.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Lena_1922 am 22.06.2022, 15:58 Uhr

deshalb geht das auch nur mit Schulden VOR DER Trennung.

Wenn die Mutter beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt, könnt ihr alle Unterlagen einreichen und bekommt dann eine Berechnung.

Über einen Anwalt würde ich am Anfang nicht gehen, das erzeugt nur Kosten und Streß.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Möhrchen am 23.06.2022, 12:29 Uhr

Schulden aus der Ehe werden da vielleicht berücksichtigt...aber andere wäre mir neu...Unterhalt hat da Prioirtät.

Es kann dem Vater durchaus auch zugemutet werden, noch einen Job anzunehmen um die Unterhaltspflicht zu erfüllen - vielleicht wäre das noch eine Idee?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von leonessa am 24.06.2022, 1:18 Uhr

Das kann auch kostenlos das Jugendamt berechnen auf Antrag - ohne Anwalt... Dauert aber - es sei denn, alle legen sofort ihre Verdienste und Auslagen sofort offen dar.

Über Anwalt kostet es erst mal, aber in deinem Fall ist es tatsächlich so, dass es erst einmal um die Kinder geht... Ist das Stiefkind nicht mehr bei euch, so bezahlt der Vater. Kindergeld wird übrigens auf beide Eltern hälftig angerechnet - egal bei wem das Kind betreut wird.

Schade fände ich für das Stiefkind, wenn es nur aus finanziellen Gründen bei euch wohnen darf. Es hat ja seinen Grund, warum das Geld bezahlt wird. Ein älteres Kind kostet nun mal...


LG, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Hexhex am 24.06.2022, 8:18 Uhr

Hier hilft ein einmaliges Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Familienrecht. Er kann die hochkomplizierte Berechnung zuverlässig vornehmen. Wie eine Vorrednerin sagte: Es gibt hier Dinge, die berücksichtigt werden können und müssen, die aber nicht in der Tabelle stehen. Man kann diese Berechnung kaum selbst machen.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsgeld

Antwort von Lena_1922 am 24.06.2022, 9:11 Uhr

Es ist ja nur das Einkommen/Zahlen des Vaters interessant - außer die Mutter verdient das 3fache

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.