Alleinerziehend, na und?

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Umzug mit dem 14 jährigen Kind ins Ausland

Thema: Umzug mit dem 14 jährigen Kind ins Ausland

Hallo, ich bin alleinerziehender Vater und habe auch das volle Sorgerecht für meine 14 jährige Tochter. Ich kümmere mich um meine Tochter selbst bereits seit ihrer Geburt und sie lebt auch bei mir und ist auch glücklich. Ihre Mutter hat ein Umgangsrecht, aber sie nutzt es kaum und verbringt lieber ihre Zeit für sich. Meine Tochter hat keine enge Bindung zu ihrer Mutter. Nur zur Info, meine Tochter war nicht ein einziges Mal zu Weihnachten, zu ihrem Geburtstag oder auch dem Geburtstag der Mutter bei ihrer Mutter, sondern immer bei mir. Nun wollen meine Tochter (auch auf den Wunsch meiner Tochter) und ich nach Barcelona ziehen, auch weil die Ausbildung meiner Tochter dort bessere Möglichkeiten für sie bietet. Wir beide sprechen spanisch, aber sie wird dort auf die deutsche Schule gehen und sie weiss auch bereits was sie studieren möchte später und dort sind die Bedingungen und auch die Akkreditierung besser als an einer deutschen Uni. Ich kann dort auch arbeiten und mich natürlich weiterhin um meine Tochter kümmern wie sonst auch. Nun ist meine Frage, kann ich einfach, auch gegen den Willen der Mutter nach Spanien ziehen? Wie sieht das rechtlich aus? Um mich hier nicht falsch zu verstehen, und das habe ich auch meiner Tochter gesagt, die Mutter kann jederzeit ihre Tochter sehen und meine Tochter ihre Mutter. Die Entscheidung liegt ganz bei meiner Tochter und ich beeinflusse sie dabei nicht. Ich bedanke mich im Vorraus. Liebe Grüße, Andre

von AndreAlbert am 17.05.2022, 09:42



Antwort auf Beitrag von AndreAlbert

Wenn du das alleinige volle Sorgerecht hast, hast du auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Du kannst umziehen, wohin du möchtest.

von 3wildehühner am 17.05.2022, 09:47



Antwort auf Beitrag von AndreAlbert

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dann benötigst du nicht die Zustimmung der Mutter für den Umzug.

von Pamo am 17.05.2022, 10:03



Antwort auf Beitrag von AndreAlbert

Unberührt bleibt das Umgangsrecht - du müßtest für die Flugkosten des Kindes aufkommen und dich mit der Mutter über die Abholung am Flughafen einigen

von Lena_1922 am 19.05.2022, 13:18