Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Joe am 09.03.2006, 9:17 Uhr

Sorgerecht

Mittlerweile ist es so, dass hier die Richter dazu neigen, auch bei nicht verheirateten Partnern das geteilte Sorgerecht auszusprechen (ist nur ne Rechtsaufassung, also keine Angst), weiß ich auch nur, weil ich mit dem KV vor Gericht steh und damals ebenfalls zur geteilten Sorge zugestimmt habe.

Du wirst zu nichts gezwungen und hast, wenn Du diese Zustimmung beim Jugendamt unterschreiben solltest, 4 Wochen Zeit, diesem Antrag wieder zu entsprechen. Eine Aberkennung der geteilten Sorge ist dann nur wieder über den Gerichtsweg möglich.

Wenn Du zweifelst, dann lass Dich nicht zwingen und zu nichts überreden.

LG Steffi

 
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