Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.09.2011, 18:24 Uhr

Schnell ne Frage...

Dann sitzt sie wohl dem sehr verbreiteten Irrtum auf, daß das Sorgerecht was mit dem Alltag zu tun hat.

Natürlich kann sie bei der Scheidung einen Antrag auf ASR stellen. Es ist sehr fraglich, ob dem stattgegeben wird. aber selbst WENN sie das ASR bekommt, haben die Kinder immer noch ein recht auf Umgang mit dem Vater, normalerweise alle 14 Tage für ein Wochenende und einen Tag zwischendrin - was bedeutet, daß er Erziehungsfehler wie Fernsehen bis in die Puppen, Pommes und Eis um Mitternacht und WoW für Sechsjährige weiterhin machen kann. Das ASR ändert daran genau gar nichts.

Das SR braucht man für so alltagsferne Dinge wie die Eröffnung eines Kontos oder Beantragung eines Ausweises. Viele pädagogische Fehler läßt das SR also gar nicht zu. Die Erlaubnis, die Kinder falsch zu erziehen, hat man nicht durch das SR sondern durch die reine Tatsache der Elternschaft.

 
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