Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 13.05.2015, 12:58 Uhr

oh

Das stimmt nicht, dass man zusammen wohnen muss um für ein leibl. Kind und für dessen Mutter in der Pflicht zu sein.

Dem Jobcenter wird das auch nicht egal sein, wenn sie einige Scheine weniger an dich/euch zahlen könnten, weil was vom Kindsvater kommt.
Dem Jobcenter ist es nicht egal.

 
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